GO Box auch für Fahrzeuge mit 3.500 kg.
Für welche Wohnmobile sich etwas ändert
Die Änderungen bei der Maut in Österreich enthalten eine neue Bemessungsgrundlage.
Für die Bemautung entscheidend ist nun die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) und nicht mehr das eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht (zGG).
Die tzGm wird vom Hersteller angegeben und liegt in vielen Fällen über der bisherigen Grenze. Damit sind deutlich mehr Fahrzeuge betroffen.
Dies gilt dadurch auch für Wohnmobil-Fahrende, die ihre Fahrzeuge auf 3,5 Tonnen "abgelastet", also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert hatten.
Diese Wohnmobile, die jetzt noch vignettenpflichtig sind, unterliegen der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut und benötigen damit eine GO-Box.
Die Neuregelung im Detail:
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm (bisher 3,5 t zGG) benötigen eine GO-Box.
Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen tzGm brauchen eine Vignette bzw. müssen Streckenmaut zahlen
Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse bis inklusive 3,5 Tonnen ändert sich nichts. Es gilt weiterhin Vignettenpflicht.
Quelle : ADAC ganz aktuell
Das bedeutet doch, das die abgelasteten 4,1 To. Fahrzeuge ( nach Übergangsfrist ) auch eine Go Box benötigen.
Zur Zeit noch nur in Österreich aber sicher bald in ganz Europa ?
Man findet immer etwas Neues um den Verbraucher abzukassieren.