Wir liefern den (Sprinter) …... in einer speziellen Fahrwerksvariante mit verstärkten Stabilisatoren und verstärkten Stoßdämpfern, die für noch mehr Fahrsicherheit sorgen. Diese versprochenen Eigenschaften sichert CS in ihrem Hausprospekten zu. Doch die Datenkarte für meinen Rondo Type BM 906, die mir auf Nachfrage meine Mercedes-Benz – Werkstatt ausgedruckt hat, verrät anderes. Für den Stabilisator an der Hinterachse ist der SA-Code C42 eingetragen, hätte aber C43 (verstärkter Stabilisator) sein müssen. Für den Stabilisator an der Vorderachse ist der SA-Code C45 eingetragen (verstärkter Stabilisator), das ist also korrekt. Der SA-Code C47 (Stoßdämpfer verstärkt) fehlt völlig. Zusätzlich wird SA-Code CF2 genannt, der das Fahrzeug mit den Fahrwerkseigenschaften für die Anwendung A bestimmt. In den Aufbaurichtlinien für den Sprinter BM 906 von Mercedes-Benz wird die Anwendung A auf Seite 54 unter Punkt 4 Technische Grenzwerte bei der Planung mit folgender Fahrzeugcharakteristik beschrieben: Erhöhtes Leergewicht durch Aufbau. Erhöhter Schwerpunkt. Meist bis an die Grenze des zulässigen Gesamtgewichts beladen. Erhöhter Fahrkomfort erforderlich. Als Einsatzbeispiel werden genannt: Kippfahrzeuge, Krankentransport,Sattelfahrzeuge. Mercedes-Benz sieht in seinen Aufbaurichtlinien für den Sprinter BM 906 unter Einsatzbeispiel für „Reisemobile auf Basis Kastenwagen“ die Anwendung C vor und nicht wie CS sie liefert als Anwendung A .
Zusammengefasst: Es fehlen der verstärkte Stabilisator an der HA (SA-Code C43 und die verstärkten Stoßdämpfer SA-Code C47. Allerdings sollte man von einem Premiumhersteller im hochpreisigen Segment – wie CS sich gerne anpreist – erwarten, dass auch die Fahrwerksausstattung den Vorgaben und Empfehlungen von Mercedes-Benz für „Reisemobile auf Basis Kastenwagen“ entspricht. Der Sprinter Type BM 906 wurde von 2006 bis 2018 gebaut.
Herr Philipp Oltmanns (weis seit dem 17.03.2021 davon) klärte mich auf, dass alle Sprinter-Fahrzeuge BM 906 mit Hinterradantrieb mit der gleichen (falschen) Fahrwerksausstattung ausgeliefert wurden, die meinem Rondo entspricht. Meiner Bitte, auf ein persönliches Gespräch mit Herrn Claus Oltmanns zur Klärung und Kostenübernahme der Nachbesserung, wurde bis heute nicht entsprochen. Auch bat ich, alle betroffenen CS-Kunden über die mangelhafte Ausstattung des Fahrwerkes schriftlich zu informieren. In einer E-Mail vom 30.03.2022 meint Herr Claus Oltmanns:“.....treten Sie immer wieder durch ein impertinentes und provozierendes Verhalten in Erscheinung“. Eine nette Geste, nach dem Kauf von drei Reisemobilen bei CS. Auf meine letzte E-Mail vom 06.05.2022 wird nicht mehr geantwortet.
Es darf stark gezweifelt werden, ob die von CS gelieferte Fahrwerkausstattung „für noch mehr Fahrsicherheit sorgen“ wie CS es verspricht, denn man ist ja laut Aufbaurichtlinien von Mercedes-Benz quasi mit einem „Krankentransporter“ und nicht mit einem „Reisemobil“ unterwegs.
Der CS Reisemobil-Fahrer wägt sich aufgrund der Zusicherung „für noch mehr Fahrsicherheit“ in einem Bereich der Sicherheit, die nicht vorhanden ist, dass kann gefährlich werden.
Hinweise: Wie die Fahrwerksausstattung bei dem aktuellen Sprinter Type BR 907 ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Hierzu liegen mir nur die die Soll-Werte laut Aufbaurichtlinien von Mercedes-Benz vor. Die Aufbaurichtlinien stehen im Internet zur Verfügung. Aber auch beim Sprinter BR 907 wirbt CS in ihrem Hausprospekt: „Wir liefern den …... in einer speziellen Fahrwerksvariante mit verstärkten Stabilisatoren und verstärkten Stoßdämpfern, die für noch mehr Fahrsicherheit sorgen“. Da bin ich schon gespannt, was andere Forenmitglieder beim ihrem Sprinter Type BR 907 feststellen.
Zur Verjährung von Ansprüchen auf versteckte Mängel: Die Frist beträgt drei Jahre ab dem Jahresende der Kenntniserlangung vom Mangel, höchstens aber zehn Jahre ab Abnahme.
Übrigens: Die Zusagen in einem Hausprospekt sind bindend, sie müssen nicht im Vertrag erneut aufgeführt werden; es sei denn, die Angaben sind unmöglich, wie zum Beispiel: „Red Bull verleiht einem Flügel“.