"nebenan" im bulliforum gefunden:
Tach auch,
ihr erinnert Euch vielleicht an diese Sache, daß einen WoMo mit Anhänger außerhalb geschl. Ortschaften nur 60km/h fahren darf, während das baugleiche (technisch gesehen) Fahrzeug, aber kein WoMo 80km/h fahren darf.
Ich hasse es ja, Geßlers Hut zu grüßen und habe im Verkehrsministerium mal angefragt, was der Hintergrund dieser Verordnung sein soll.
Eine vernünftige Erklärung habe ich noch nicht (denn ich habe erneut gebohrt) bekommen, aber immerhin habe ich folgende erstaunliche Information erhalten. Bleibt nur zu Fragen, wann die Damen und Herren es schaffen, den Mist aus dem Stall zu schaffen.
Gruß
Tilmann
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Sehr geehrter Herr Keller,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Februar 2007, wozu ich folgend aus dem Fachbereich übermitteln darf:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Wohnmobilen mit Anhängern außerhalb geschlossener Ortschaften ergibt sich aus § 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Danach dürfen Wohnmobile mit Anhänger unabhängig von zulässigen Gesamtgewicht als **andere Kraftfahrzeuge mit Anhänger* " höchstens 60 km/h fahren. Pkw mit Anhänger und Lkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger dürfen außerhalb geschlos-sener Ortschaften dagegen 80 km/h fahren (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a StVO).
Da die technischen Voraussetzungen für eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr mit 80 km/h auch für Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger gilt, beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung diese Ungleichbehandlung aufzuheben, so dass künftig Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften ebenfalls 80 km/h fahren dürfen.
Die Vorschriften der StVO stehen Ihnen unter anderem im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung https://www.camperboard.de/www.bmvbs.de unter dem Link *Verkehr" - *Straße" - *Straßenverkehr" - *Straßenverkehrs-Ordnung" zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
https://www.camperboard.de/www.bmvbs.de
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: 01888-300-3060
Fax: 01888-300-1942