Ich kann mich erinnern, da hat einer mal auf 'nem BAB-Rastplatz genau dieses Problem festgestellt und - da alle PKW-Plätze für sein Gefährt zu klein waren - auf einem LKW-Platz geparkt. Ratlos stand er davor als die Autobahnpolizei vorbeikam: Die Frage gestellt, ob er dort parken darf. Antwort: "Ja, wo sollen Sie denn sonst hin ?"
Eine gewisse Portion Pragmatismus scheint also durchaus noch vorhanden zu sein. (Wenn ein Gefährt auf die Autobahn darf, muß es wohl auch auf einem BAB-Rastplatz irgendwo parken dürfen).
Gruß
Seekater