Hallo,
da bald unsere Garantiezeit abläuft, erwägen wir eine Wandlung.
(Für neue Leser zur Info in Kurz: Unser Sprinter springt an, wenn er will. Die Fehlerdiagnose ergibt null Fehler. Nach 10.000 km war die Elektronik der Sprintshiftautomatik kaputt. Danach springt er immer noch manchmal nicht an. Immer sind dann irgendwelche Teile defekt, die ausgetauscht werden, aber bei nächster Gelegenheit springt er wieder nicht an. Es ist ein Kreislauf ohne Ende.)
Allerdings sind wir nicht die Geschäftspartner von Mercedes, weil Bocklet der Vertragspartner ist. Bocklet hat die Wandlung ins Gespräch gebracht und jetzt bewegt sich was. Wir kriegen auf alle Fälle für die nicht behobenen Fehler eine weitere Kulanz schriftlich bestätigt. Mercedes ist jetzt auch bereit Elektronikteile zu wechseln, deren Funktion oder Nichtfunktion nicht per Fehlerprogramm eindeutig festgestellt ist, das war vorher nicht möglich, da nur ausgebaut wurde was der Computer bestätigt hatte. Sonst bleibt Koblenz auf den Ersatzteilen "sitzen". Mercedes Koblenz nimmt jetzt auch Kontakte auch außerhalb Koblenz auf, um andere Erfahrungen mit zu verwerten. Das ist schon ein großer Fortschritt. Wir werden fast täglich angerufen, um Neuerungen zu erfahren.
Eine Wandlung würde teuer, weil Mercedes das Abnehmen der Kabine übernehmen müsste.
Mal sehen wie es weiter geht. Ursprünglich haben sich die Mercedesleute uns gegenüber verhalten wie die berühmt gewordenen "Erdnüsse". Für uns sind aber die Erdnüsse viele Jahre Arbeit. Wir können uns ein Wohnmobil im Wert von 100.000 Euro nur einmal leisten. Und dann soll alles umsonst gewesen sein, weils halt nicht so klappt?
Christel
Sprinter Wandlung
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Hallo,
da bald unsere Garantiezeit abläuft, erwägen wir eine Wandlung.
(Für neue Leser zur Info in Kurz: Unser Sprinter springt an, wenn er will. Die Fehlerdiagnose ergibt null Fehler. Nach 10.000 km war die Elektronik der Sprintshiftautomatik kaputt. Danach springt er immer noch manchmal nicht an. Immer sind dann irgendwelche Teile defekt, die ausgetauscht werden, aber bei nächster Gelegenheit springt er wieder nicht an. Es ist ein Kreislauf ohne Ende.)
Allerdings sind wir nicht die Geschäftspartner von Mercedes, weil Bocklet der Vertragspartner ist. Bocklet hat die Wandlung ins Gespräch gebracht und jetzt bewegt sich was. Wir kriegen auf alle Fälle für die nicht behobenen Fehler eine weitere Kulanz schriftlich bestätigt. Mercedes ist jetzt auch bereit Elektronikteile zu wechseln, deren Funktion oder Nichtfunktion nicht per Fehlerprogramm eindeutig festgestellt ist, das war vorher nicht möglich, da nur ausgebaut wurde was der Computer bestätigt hatte. Sonst bleibt Koblenz auf den Ersatzteilen "sitzen". Mercedes Koblenz nimmt jetzt auch Kontakte auch außerhalb Koblenz auf, um andere Erfahrungen mit zu verwerten. Das ist schon ein großer Fortschritt. Wir werden fast täglich angerufen, um Neuerungen zu erfahren.
Eine Wandlung würde teuer, weil Mercedes das Abnehmen der Kabine übernehmen müsste.
Mal sehen wie es weiter geht. Ursprünglich haben sich die Mercedesleute uns gegenüber verhalten wie die berühmt gewordenen "Erdnüsse". Für uns sind aber die Erdnüsse viele Jahre Arbeit. Wir können uns ein Wohnmobil im Wert von 100.000 Euro nur einmal leisten. Und dann soll alles umsonst gewesen sein, weils halt nicht so klappt?
Christel -
Hallo Christel ,
ich kann mich noch gut an die vielen schönen Bilder von eurem Innenausbau erinnern , ihr habt euch ja einen Traum erfüllt . Ich hoffe jetzt für euch das alles in die richtigen Wege geleitet wird und ihr dann einen Sprinter habt auf den ihr euch einfach verlassen könnt , verdient habt ihr es so und so . =) -
Hallo Christel ,
ich kann mich noch gut an die vielen schönen Bilder von eurem Innenausbau erinnern , ihr habt euch ja einen Traum erfüllt . Ich hoffe jetzt für euch das alles in die richtigen Wege geleitet wird und ihr dann einen Sprinter habt auf den ihr euch einfach verlassen könnt , verdient habt ihr es so und so . =) -
Also bei einer Wandlung gibt es ja prinzipiell nur eine Regel.
Du mußt dem Hersteller 3 Versuche geben, den Fehler zu beheben.
Schafft er das nicht, dann kannst du die Wandlung verlangen. Und ich glaube mittlerweile habt ihr schon einen solchen Hals auf euren Sprinter, dass ihr nicht viel ruhiger schlafen würdet, selbst wenn er mal tadellos funktioniert.
Ich weiß nicht, ob ich mich noch auf den Austausch von Elektronikteilen einlassen würde...
Wahrscheinlich würde ich mich vorab bei einem Rechtsanwalt beraten lassen und schon mal rein präventiv die Autobild und die promobil anschreiben. Presse wirkt meist Wunder.
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Also bei einer Wandlung gibt es ja prinzipiell nur eine Regel.
Du mußt dem Hersteller 3 Versuche geben, den Fehler zu beheben.
Schafft er das nicht, dann kannst du die Wandlung verlangen. Und ich glaube mittlerweile habt ihr schon einen solchen Hals auf euren Sprinter, dass ihr nicht viel ruhiger schlafen würdet, selbst wenn er mal tadellos funktioniert.
Ich weiß nicht, ob ich mich noch auf den Austausch von Elektronikteilen einlassen würde...
Wahrscheinlich würde ich mich vorab bei einem Rechtsanwalt beraten lassen und schon mal rein präventiv die Autobild und die promobil anschreiben. Presse wirkt meist Wunder.
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Hallo Christel,
zunächst einmal:
1. Eine Wandelung richtet sich vom Gesetz her immer gegen den Verkäufer. Wie der Verkäufer sich dann mit dem Hersteller vereinbart, ist das allein dessen Sache.
Für ein Wandelungsbegehren gibt es einen Zeitrahmen. Der ist zwar nicht dem Gesetz zu entnehmen aber orientiert sich an dem Maßstäben für 'kongruentes Handeln'. So bezeichnen Juristen den Ablauf von 'zielstrebigen, zeitnahen und nachvollziehbaren Schritten bei der Ermittlung und Verfolgung von Rechtsansprüchen'. D. h. Du musst Dich irgendwann entscheiden, ob Du Dich mit den Maßnahmen des Verkäufers zufrieden gibst, oder ob für Dich als Käufer der Zustand akzeptabel ist oder nicht. Die Gerichte sehen dabei die Rechte des Käufers im Vordergrund. Andererseits hat aber auch der Verkäufer einen Anspruch darauf, dass seine wirtschaftlichen Interessen angemessen berücksichtigt werden. D. h. wenn man die Wandelung zu lange heraus zögert, können bis dahin viele Nachbesserungen erforderlich geworden sein, die im Fall einer rechtzeitigen Wandelung nicht erfolgt wären. Deshalb solltest Du Dich von einem Fachanwalt beraten lassen, damit Du keine Fristen versäumst. Vor allem darfst Du niemals etwas unterschreiben, woraus ein Richter ableiten könnte, Du hättest Dich irgendwann einmal mit den Vorschlägen des Verkäufers einverstanden erklärt - und damit auf eine Wandelung verzichtet. Das passiert sehr schnell. Ich bin nicht der Meinung, dass Dein FAll vor Gericht gehen muss. Aber Du musst Dich so verhalten, als ob das eintreten würde. Zum Thema WAndelung gibt es inzwischen Berge an Rechtsprechung. Auf die Urteile hat jeder Anwalt Zugriff. Es kann also im Vorfeld rechtlich abgeklärt werden was geht, und was nicht. Im Fall einer Wandelung müssen auch die Lieferanteile des Verkäufers (Aufbau) und nachträgliche Einbauten von Zubehör bis hin zu den Kosten für Transport und Zulassung berücksichtigt werden. Diese Dinge müssen also in den Wandelungsumfang aufgenommen werden. Der Umfang Deiner Eigenleistungen (Möbeleinbauten) müsste von einem vereidigten Sachverständigen beurkundet werden. (Als Titel, nicht als Betrag). Du musst Dir allerdings trotz allem einen Nutzen zurechnen lassen. Der berechnet sich nach den gefahrenen Kilometern (von denen man die Werkstattkilometer abziehen kann) für die man dann einen Prozentsatz des Kaufpreises zu zahlen hat. Die Bereitschaft, als Ersatz wieder ein gleichwertiges Fahrzeug beim Verkäufer zu kaufen kann vom Gericht positiv beurteilt werden. Grundsätzlich heißt es aber zunächst einmal: Ware zurück, Geld zurück. Grundsätlich ist die WAndelung ein Interessenausgleich, also ein Kompromiss. Mit jedem KAuf gehen für beide Seiten grundsätzliche Risiken einher. Nur der zumutbare Teil davon kann Gegenstand eines Urteils sein.
2. Falls Du von der DAimler-Niederlassung in Koblenz sprichst: alle Niederlassungen sind praktisch Filialen von DaimlerChrysler. Sie sind untereinander vernetzt und tauschen bei Problemen regelmäßig Erkenntnisse und Daten untereinander aus - sogar weltweit. So sind über die 'aktuelle Fehlersuche' eigentlich alle technischen Probleme mitsamt der Lösung fast tagesaktuell abrufbar. DAs ist mit ein wesentlicher Teil der Kompetenz der Mercedes-Niederlassungen. Andere FAbrikate haben i.d.R. nur Händler (keine Filialen) die nicht untereinander vernetzt sind, weil sie rechtlich nicht verwandt sind und damit zwischen ihnen Daten nicht so ohne weiteres austauschbar sind.Dass über Problemfälle wie Deinen in der Öffentlichkeit (Foren) mehr diskutiert wird, als über die 100.000e Sprinter, die jeden Tag zuverlässig ihren oft viel schwierigeren Dienst versehen, liegt in der Natur der Sache. Die Wahrscheinlichkeit, wieder einen Fehler behafteten Sprinter zu bekommen, ist äußerst gering. Es kommt aber manchmal vor, dass Fahrgestelle insbesondere die an Aufbauhersteller geliefert werden, schon einmal eine Weile gestanden haben und dann evtl. nicht über alle inzwischen in die Serie eingeflossenen Modifizierungen verfügen. Man sollte also im Kaufvertrag die Lieferung eines aktuellen Fahrgestells vereinbaren.
Selbst wenn sich hier eine Sprinter-Fahrer melden, die auch Probleme hatten, sind das insgesamt wirklich Einzelfälle. Jeder dieser Fälle ist einer zuviel, aber keiner ist unlösbar. Deshalb wünsche ich Dir eine Lösung die Dir den Stern am Grill erhält.
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Hallo Christel,
zunächst einmal:
1. Eine Wandelung richtet sich vom Gesetz her immer gegen den Verkäufer. Wie der Verkäufer sich dann mit dem Hersteller vereinbart, ist das allein dessen Sache.
Für ein Wandelungsbegehren gibt es einen Zeitrahmen. Der ist zwar nicht dem Gesetz zu entnehmen aber orientiert sich an dem Maßstäben für 'kongruentes Handeln'. So bezeichnen Juristen den Ablauf von 'zielstrebigen, zeitnahen und nachvollziehbaren Schritten bei der Ermittlung und Verfolgung von Rechtsansprüchen'. D. h. Du musst Dich irgendwann entscheiden, ob Du Dich mit den Maßnahmen des Verkäufers zufrieden gibst, oder ob für Dich als Käufer der Zustand akzeptabel ist oder nicht. Die Gerichte sehen dabei die Rechte des Käufers im Vordergrund. Andererseits hat aber auch der Verkäufer einen Anspruch darauf, dass seine wirtschaftlichen Interessen angemessen berücksichtigt werden. D. h. wenn man die Wandelung zu lange heraus zögert, können bis dahin viele Nachbesserungen erforderlich geworden sein, die im Fall einer rechtzeitigen Wandelung nicht erfolgt wären. Deshalb solltest Du Dich von einem Fachanwalt beraten lassen, damit Du keine Fristen versäumst. Vor allem darfst Du niemals etwas unterschreiben, woraus ein Richter ableiten könnte, Du hättest Dich irgendwann einmal mit den Vorschlägen des Verkäufers einverstanden erklärt - und damit auf eine Wandelung verzichtet. Das passiert sehr schnell. Ich bin nicht der Meinung, dass Dein FAll vor Gericht gehen muss. Aber Du musst Dich so verhalten, als ob das eintreten würde. Zum Thema WAndelung gibt es inzwischen Berge an Rechtsprechung. Auf die Urteile hat jeder Anwalt Zugriff. Es kann also im Vorfeld rechtlich abgeklärt werden was geht, und was nicht. Im Fall einer Wandelung müssen auch die Lieferanteile des Verkäufers (Aufbau) und nachträgliche Einbauten von Zubehör bis hin zu den Kosten für Transport und Zulassung berücksichtigt werden. Diese Dinge müssen also in den Wandelungsumfang aufgenommen werden. Der Umfang Deiner Eigenleistungen (Möbeleinbauten) müsste von einem vereidigten Sachverständigen beurkundet werden. (Als Titel, nicht als Betrag). Du musst Dir allerdings trotz allem einen Nutzen zurechnen lassen. Der berechnet sich nach den gefahrenen Kilometern (von denen man die Werkstattkilometer abziehen kann) für die man dann einen Prozentsatz des Kaufpreises zu zahlen hat. Die Bereitschaft, als Ersatz wieder ein gleichwertiges Fahrzeug beim Verkäufer zu kaufen kann vom Gericht positiv beurteilt werden. Grundsätzlich heißt es aber zunächst einmal: Ware zurück, Geld zurück. Grundsätlich ist die WAndelung ein Interessenausgleich, also ein Kompromiss. Mit jedem KAuf gehen für beide Seiten grundsätzliche Risiken einher. Nur der zumutbare Teil davon kann Gegenstand eines Urteils sein.
2. Falls Du von der DAimler-Niederlassung in Koblenz sprichst: alle Niederlassungen sind praktisch Filialen von DaimlerChrysler. Sie sind untereinander vernetzt und tauschen bei Problemen regelmäßig Erkenntnisse und Daten untereinander aus - sogar weltweit. So sind über die 'aktuelle Fehlersuche' eigentlich alle technischen Probleme mitsamt der Lösung fast tagesaktuell abrufbar. DAs ist mit ein wesentlicher Teil der Kompetenz der Mercedes-Niederlassungen. Andere FAbrikate haben i.d.R. nur Händler (keine Filialen) die nicht untereinander vernetzt sind, weil sie rechtlich nicht verwandt sind und damit zwischen ihnen Daten nicht so ohne weiteres austauschbar sind.Dass über Problemfälle wie Deinen in der Öffentlichkeit (Foren) mehr diskutiert wird, als über die 100.000e Sprinter, die jeden Tag zuverlässig ihren oft viel schwierigeren Dienst versehen, liegt in der Natur der Sache. Die Wahrscheinlichkeit, wieder einen Fehler behafteten Sprinter zu bekommen, ist äußerst gering. Es kommt aber manchmal vor, dass Fahrgestelle insbesondere die an Aufbauhersteller geliefert werden, schon einmal eine Weile gestanden haben und dann evtl. nicht über alle inzwischen in die Serie eingeflossenen Modifizierungen verfügen. Man sollte also im Kaufvertrag die Lieferung eines aktuellen Fahrgestells vereinbaren.
Selbst wenn sich hier eine Sprinter-Fahrer melden, die auch Probleme hatten, sind das insgesamt wirklich Einzelfälle. Jeder dieser Fälle ist einer zuviel, aber keiner ist unlösbar. Deshalb wünsche ich Dir eine Lösung die Dir den Stern am Grill erhält.
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Ja Alabama,
deine Ausführungen waren die entscheidenden. Wir hatten einen Beratungstermin bei einem Fachsanwalt und der hat deine Aufführungen bestätigt. Wir haben bisher wohl keine Fehler gemacht und alle Werkstattbesuch sind dokumentiert. Trotzdem hätten wir auch eine Menge Einbußen bei der Wandlung, die gefahrenen Kilometer werden ziemlich hoch angerechnet. Obwohl wir in den zwei Jahren nur 17.000 km gefahren sind, hätte das mit 14.000 Euro Wertminderung eingeschlagen. Wir haben zuerst den Umbau auf eine normale Schaltung verlangt, weil da nach unserer Meinung der Fehler liegt. Mercedes war nicht bereit uns das Fahrzeug auf normale Schaltung umzubauen, weil dies zu teuer wird. Sie sind aber bereit uns zwei weitere Jahre ohne Kilometerbeschränkung eine volle Garaniteleistung auf alle Teile zu gewähren.
Inzwischen sind aber auch schon einige weitere Elektronikteile wieder ersetzt. Die Sprintschiftschaltung ist dabei zum dritten mal erneuert. Mal sehen wie es weiter geht.
Christel -
Ja Alabama,
deine Ausführungen waren die entscheidenden. Wir hatten einen Beratungstermin bei einem Fachsanwalt und der hat deine Aufführungen bestätigt. Wir haben bisher wohl keine Fehler gemacht und alle Werkstattbesuch sind dokumentiert. Trotzdem hätten wir auch eine Menge Einbußen bei der Wandlung, die gefahrenen Kilometer werden ziemlich hoch angerechnet. Obwohl wir in den zwei Jahren nur 17.000 km gefahren sind, hätte das mit 14.000 Euro Wertminderung eingeschlagen. Wir haben zuerst den Umbau auf eine normale Schaltung verlangt, weil da nach unserer Meinung der Fehler liegt. Mercedes war nicht bereit uns das Fahrzeug auf normale Schaltung umzubauen, weil dies zu teuer wird. Sie sind aber bereit uns zwei weitere Jahre ohne Kilometerbeschränkung eine volle Garaniteleistung auf alle Teile zu gewähren.
Inzwischen sind aber auch schon einige weitere Elektronikteile wieder ersetzt. Die Sprintschiftschaltung ist dabei zum dritten mal erneuert. Mal sehen wie es weiter geht.
Christel -
Hallo Christel...
Gelten für WoMos andere Richtlinien bei einer Wandlung?? Oder warum schlagen sich die wenigen Kilometer so deutlich nieder???
Das ist ja fast 1 Euro pro Kilometer...da hätte ich bei meinem Smart ja noch reichlich draufgezahlt...
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Hallo Christel...
Gelten für WoMos andere Richtlinien bei einer Wandlung?? Oder warum schlagen sich die wenigen Kilometer so deutlich nieder???
Das ist ja fast 1 Euro pro Kilometer...da hätte ich bei meinem Smart ja noch reichlich draufgezahlt...
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Sorry Christel.....aber irgendwas ist da ja wohl oberfaul!
Wir haben uns mit dem eigentlich schon viel zu hoch angesetzten Satz von 0,75% Wertverlust vom Neupreis je angefangene 1000km ab gefunden! Dies haben wir aber auch nur getan damit die Sache vom Tisch war! Was Ihr da zahlen sollt, ist ja wohl Verarsche hoch drei oder euer Anwalt hat irgendwas nicht ganz geblickt!
Eure Fahrgestell hat doch sicherlich keine 125490,20 Euro gekostet! Das wäre der rückwärts gerechnete Neupreis des Fahrgestells!
cu Andreas
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Sorry Christel.....aber irgendwas ist da ja wohl oberfaul!
Wir haben uns mit dem eigentlich schon viel zu hoch angesetzten Satz von 0,75% Wertverlust vom Neupreis je angefangene 1000km ab gefunden! Dies haben wir aber auch nur getan damit die Sache vom Tisch war! Was Ihr da zahlen sollt, ist ja wohl Verarsche hoch drei oder euer Anwalt hat irgendwas nicht ganz geblickt!
Eure Fahrgestell hat doch sicherlich keine 125490,20 Euro gekostet! Das wäre der rückwärts gerechnete Neupreis des Fahrgestells!
cu Andreas
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Hallo,
jetzt steh ich auf dem Schlauch. Wir wissen nichts von Prozenten, sondern nur was von gefahrenen Kilometern, die pro Kilometer zu Buche schlagen. Und dazu kommt noch die Wertminderung des Alters. Neuwert des Basisfahrzeuges war ungefähr 35.000 Euro. Die Mängelliste beginnt aber erst nach einem halben Jahr, das hat wohl eine entscheidende Bedeutung für die Dokumentation aller Schadensberichte. Das ist halt der Nachteil, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, dass nur zeitweise im Einsatz ist. Wärs ein normaler Transporter, wäre er schon nach wenigen Wochen in der Werkstatt gewesen. Bezahlen sollen wir nichts, sondern wir würden für den zurückgegebenen Sprinter eine Wertminderung hinnehmen müssten. Um die Kosten für den Abbau und die Umsetzung der Kabine würde Mercedes sich mit uns, beziehungsweise mit Bocklet, gerichtlich streiten, weil es da keine eindeutige Rechtslage "gibt". Dazu haben wir keine Lust.
Christel -
Hallo,
jetzt steh ich auf dem Schlauch. Wir wissen nichts von Prozenten, sondern nur was von gefahrenen Kilometern, die pro Kilometer zu Buche schlagen. Und dazu kommt noch die Wertminderung des Alters. Neuwert des Basisfahrzeuges war ungefähr 35.000 Euro. Die Mängelliste beginnt aber erst nach einem halben Jahr, das hat wohl eine entscheidende Bedeutung für die Dokumentation aller Schadensberichte. Das ist halt der Nachteil, dass es sich um ein Wohnmobil handelt, dass nur zeitweise im Einsatz ist. Wärs ein normaler Transporter, wäre er schon nach wenigen Wochen in der Werkstatt gewesen. Bezahlen sollen wir nichts, sondern wir würden für den zurückgegebenen Sprinter eine Wertminderung hinnehmen müssten. Um die Kosten für den Abbau und die Umsetzung der Kabine würde Mercedes sich mit uns, beziehungsweise mit Bocklet, gerichtlich streiten, weil es da keine eindeutige Rechtslage "gibt". Dazu haben wir keine Lust.
Christel -
Zitat
...Dazu haben wir keine Lust.
Tja und genau darauf zielt man ab! Ohne Kostenübernahme einer guten Rechtschutz läßt man euch eh an langem Arm zappeln. Wenn es dann später womöglich noch auf einen Vergleich hinausläuft bleibt Ihr auf euren Rechtsanwaltskosten auch noch zusätzlich sitzen!Bei uns hat sich nach 11 Monaten erst was getan, als den Herrn klar wurde, das die Rechtschutzversicherung volle Kostenübernahme schriftlich zugesagt hatte und es mir sprichwörtlich scheiß egal war wie lange es dauern würde bis die Karre vom Hof kommt. Letzendlich haben wir etwa 1600 Euro an Wertminderung für die gefahrenen Kilometer bezahlt und das WoMo nach 22Monaten zurückgegeben!
Bei wem habt Ihr denn das Fahrzeug gekauft? Bei Mercedes direkt oder über/bei Bocklet. Wenn bei Bocklet gekauft müßt Ihr eure Ansprüche eh bei Bocklet geltend machen und die wiederum bei Mercedes!
Wird auf jeden Fall eine nicht gerade lustige aber dafür langatmige Geschichte!
cu Andreas
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Zitat
...Dazu haben wir keine Lust.
Tja und genau darauf zielt man ab! Ohne Kostenübernahme einer guten Rechtschutz läßt man euch eh an langem Arm zappeln. Wenn es dann später womöglich noch auf einen Vergleich hinausläuft bleibt Ihr auf euren Rechtsanwaltskosten auch noch zusätzlich sitzen!Bei uns hat sich nach 11 Monaten erst was getan, als den Herrn klar wurde, das die Rechtschutzversicherung volle Kostenübernahme schriftlich zugesagt hatte und es mir sprichwörtlich scheiß egal war wie lange es dauern würde bis die Karre vom Hof kommt. Letzendlich haben wir etwa 1600 Euro an Wertminderung für die gefahrenen Kilometer bezahlt und das WoMo nach 22Monaten zurückgegeben!
Bei wem habt Ihr denn das Fahrzeug gekauft? Bei Mercedes direkt oder über/bei Bocklet. Wenn bei Bocklet gekauft müßt Ihr eure Ansprüche eh bei Bocklet geltend machen und die wiederum bei Mercedes!
Wird auf jeden Fall eine nicht gerade lustige aber dafür langatmige Geschichte!
cu Andreas
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Hallo Christel,
der Abnutzungsbetrag kann nirgendwo einfach aus einer Tabelle entnommen werden. Speziell nicht bei einem Wohnmobil. Dieser Betrag resultiert ausschließlich aus Rechtsprechung. Dein Anwalt sollte sich einmal einschlägige Urteile anschauen. Dort findet er sicher auch für Dich günstigere Werte.
Weil Dein Wohnmobil von drei Herstellern stammt, Mercedes, Kabinenhersteller und Du selbst als Ausbauer, ist das nicht ganz einfach herauszufinden. Notfalls muss ein Sachverständiger hinzu gezogen werden.
Die beste Lösung wäre natürlich, wenn Dein Fahrzeug nachhaltig in Ordnung gebracht würde. Das Garantieangebot auf Teile ist schon einmal ein wichtiger Schritt, aber keine technische Lösung. Solche Zusagen nützen Dir wenig, wenn Du immer wieder unterwegs liegen bleibst.
Ggf. kann ich Dir nach meiner Rückkehr noch über einen Kontakt in die oberste Etage der Service-Leitung helfen. -
Hallo Christel,
der Abnutzungsbetrag kann nirgendwo einfach aus einer Tabelle entnommen werden. Speziell nicht bei einem Wohnmobil. Dieser Betrag resultiert ausschließlich aus Rechtsprechung. Dein Anwalt sollte sich einmal einschlägige Urteile anschauen. Dort findet er sicher auch für Dich günstigere Werte.
Weil Dein Wohnmobil von drei Herstellern stammt, Mercedes, Kabinenhersteller und Du selbst als Ausbauer, ist das nicht ganz einfach herauszufinden. Notfalls muss ein Sachverständiger hinzu gezogen werden.
Die beste Lösung wäre natürlich, wenn Dein Fahrzeug nachhaltig in Ordnung gebracht würde. Das Garantieangebot auf Teile ist schon einmal ein wichtiger Schritt, aber keine technische Lösung. Solche Zusagen nützen Dir wenig, wenn Du immer wieder unterwegs liegen bleibst.
Ggf. kann ich Dir nach meiner Rückkehr noch über einen Kontakt in die oberste Etage der Service-Leitung helfen. -
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