ZitatOriginal von Haiopei
Hallo zusammen,ich weiß nicht, ob schon jemand auf die Tatsache eingegangen ist, daß das Gerät nicht die zugesagten Eigenschaften hat. Sind diese Eigenschaften schriftlich festgehalten und das Gerät erfüllt sie nicht, dann kann man das Gerät zurückgeben und zwar ohne die Handlingsgebühr (mal wieder so ein denglisches Modewort?). Denn dann ist das Gerät mit Mängeln behaftet.
Ansonsten muß ich sagen, daß jeder Händler für seine Waren verlangen kann, was er will. Es muß ja niemand kaufen. Und wer sich vorher nicht informiert, sollte sich nachher lieber ruhig verhalten. Aber das ist nun meine Meinung.Ich würde also Argument für die volle Rückerstattung die nicht vorhandenen Eigenschaften anführen.
Dirk
Nur so und nicht anders kann ich zustimmen.
Es war ja kein Versandgeschäft wo der Kunde ein Rückgabe-/Widerufsrecht hat.
Bei definitiven Mängeln ist immer der Händler in der Pflicht korrekte Ware zu liefern.
Gruss Uwe