ZitatOriginal von no mad
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Da die technischen Voraussetzungen für eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr mit 80 km/h auch für Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger gilt....
hier könnte man dann noch die Frage stellen, ob ein Wohnmobil über 3,5t, welches mit Anhänger mit einem Tempo von 80 km/h unterwegs ist (etwa auf der BAB), denn dann eine Gefährdung darstellt..... ??
Also wenn entrümpeln, dann doch vollständig und nicht wieder die Hälfte liegen lassen.
Gruß
Seekater