Die schrägsten Beamten-Vorschriften Deutschlands:

  • Die schrägsten Beamten-Vorschriften Deutschlands:


    "Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."
    (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
    ...alles klar...


    "Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
    (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
    ...auch klar....


    "Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt."
    (Protokoll im Wirtschaftsministerium)
    ...na hier wirds schon schwieriger....


    "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."
    (Merkblatt der Deutschen Bundespost)
    ...aber DAS? HÄÄÄ???...


    "Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
    (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
    ...schade eigentlich....höhöhö....


    "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
    (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
    ...aha...


    "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
    (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
    ...KREISCH!!!...


    "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes."
    (Bundesanstalt für Arbeit)
    ...ok, das erscheint mir logisch....


    "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes."
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
    ...SOWAS GIBTS????...


    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
    (Bundessteuerblatt)
    ...Wer macht denn auch sowas?...


    "An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
    (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
    ...uijuijui...


    "Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
    (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
    ...meine Güte...


    "Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
    ...Ach komm?!...


    "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
    (Formular in Postgirodienst)
    ...ahja...


    "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
    (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
    ...ich kann nicht mehr....
    mehr Witze



    ( aus Lachschon.de, wird betrieben von Herrn Marius Laabs - Kammerichstr. 39 - 33647 Bielefeld )

  • Die schrägsten Beamten-Vorschriften Deutschlands:


    "Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern."
    (Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)
    ...alles klar...


    "Eine einmalige Zahlung wird für jeden Berechtigten nur einmal gewährt."
    (Gesetz über die Anpassung von Versorgungsbezügen)
    ...auch klar....


    "Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt."
    (Protokoll im Wirtschaftsministerium)
    ...na hier wirds schon schwieriger....


    "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden."
    (Merkblatt der Deutschen Bundespost)
    ...aber DAS? HÄÄÄ???...


    "Ehefrauen, die ihren Mann erschießen, haben nach einer Entscheidung des BSG keinen Anspruch auf Witwenrente."
    (Verbandsblatt des Bayrischen Einzelhandels)
    ...schade eigentlich....höhöhö....


    "Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar."
    (Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)
    ...aha...


    "Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
    (Kommentar zum Bundesreisekostengesetz)
    ...KREISCH!!!...


    "Welches Kind erstes, zweites, drittes Kind usw. ist, richtet sich nach dem Alter des Kindes."
    (Bundesanstalt für Arbeit)
    ...ok, das erscheint mir logisch....


    "Margarine im Sinne dieser Leitsätze ist Margarine im Sinne des Margarinengesetzes."
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
    ...SOWAS GIBTS????...


    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen."
    (Bundessteuerblatt)
    ...Wer macht denn auch sowas?...


    "An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben."
    (Beschluss des Landgerichts Rheinland-Pfalz)
    ...uijuijui...


    "Die Fürsorge umfasst den lebenden Menschen einschließlich der Abwicklung des gelebt habenden Menschen."
    (Vorschrift Kriegsgräberfürsorge)
    ...meine Güte...


    "Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen."
    (Deutsches Lebensmittelbuch)
    ...Ach komm?!...


    "Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiterbearbeitet werden."
    (Formular in Postgirodienst)
    ...ahja...


    "Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache, er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstücks, der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot."
    (Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)
    ...ich kann nicht mehr....
    mehr Witze



    ( aus Lachschon.de, wird betrieben von Herrn Marius Laabs - Kammerichstr. 39 - 33647 Bielefeld )

  • Hallo Gisela,

    ich habe das vor einigen Tagen auch via Mail erhalten.
    Ich war mir nicht sicher ob ich lachen, weinen oder einfach nur Mitleid mit den jeweiligen Verfassern haben soll.
    Was mag in solchen Köpfen nur vorgehen, die so etwas zu Papier bringen.

    Gruß
    Thomas

  • Hallo Gisela,

    ich habe das vor einigen Tagen auch via Mail erhalten.
    Ich war mir nicht sicher ob ich lachen, weinen oder einfach nur Mitleid mit den jeweiligen Verfassern haben soll.
    Was mag in solchen Köpfen nur vorgehen, die so etwas zu Papier bringen.

    Gruß
    Thomas

  • :D...ist doch alles klar ! Hab nie an der Gründlichkeit des ordnungsgemäßen schriftlichen Ausdrucks der deutschen Sprache gezweifelt, welche u.a. ebenfalls auf dem hoheitlichen Territorium der Republik Österreich als Amtssprache Verwendung findet.

    P.S. : Das Volk schwätzt anders...nämlich verständlicher... :grinning_squinting_face:

  • :D...ist doch alles klar ! Hab nie an der Gründlichkeit des ordnungsgemäßen schriftlichen Ausdrucks der deutschen Sprache gezweifelt, welche u.a. ebenfalls auf dem hoheitlichen Territorium der Republik Österreich als Amtssprache Verwendung findet.

    P.S. : Das Volk schwätzt anders...nämlich verständlicher... :grinning_squinting_face:

  • Tja,

    da hätte ich noch einen Gesetzesauszug aus dem BGB ....


    §_961 BGB
    Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

    §§§

    §_962 BGB
    Verfolgungsrecht des Eigentümers
    1Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.
    2Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.
    3Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

    §§§

    §_963 BGB
    Vereinigung von Bienenschwärmen
    aVereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarmes;
    bdie Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

    §§§

    §_964 BGB
    Vermischung von Bienenschwärmen
    1Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm.
    2Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

    §§§

    Hoffentlich können Bienen lesen :face_with_rolling_eyes: :grinning_squinting_face: :confused_face: :face_with_tongue: :smiling_face_with_sunglasses:

  • Tja,

    da hätte ich noch einen Gesetzesauszug aus dem BGB ....


    §_961 BGB
    Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
    Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

    §§§

    §_962 BGB
    Verfolgungsrecht des Eigentümers
    1Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.
    2Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.
    3Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

    §§§

    §_963 BGB
    Vereinigung von Bienenschwärmen
    aVereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarmes;
    bdie Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

    §§§

    §_964 BGB
    Vermischung von Bienenschwärmen
    1Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm.
    2Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

    §§§

    Hoffentlich können Bienen lesen :face_with_rolling_eyes: :grinning_squinting_face: :confused_face: :face_with_tongue: :smiling_face_with_sunglasses:

  • tztztz...... was es alles gibt! :winking_face_with_tongue:

    Was mich dabei aber so traurig stimmt ist die Tatsache das hinter solchen § des BGB's leider auch die entsprechenden Fälle/Verfahren stehen/standen die solche § nötig machten um zwischenmenschliche Probleme/Streitereien zu lösen. :loudly_crying_face:

    z.B. Kleinkrieg am Gartenzaun läßt grüssen! :baby:

    cu Andreas

  • tztztz...... was es alles gibt! :winking_face_with_tongue:

    Was mich dabei aber so traurig stimmt ist die Tatsache das hinter solchen § des BGB's leider auch die entsprechenden Fälle/Verfahren stehen/standen die solche § nötig machten um zwischenmenschliche Probleme/Streitereien zu lösen. :loudly_crying_face:

    z.B. Kleinkrieg am Gartenzaun läßt grüssen! :baby:

    cu Andreas

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