Hallo,
kann mir jemand einen Auszug aus der Gefahrengutverordnung bezüglich: Transport von Gasflaschen im Wowa und Womo während der Fahrt zur Verfügung stellen?
Grund der Frage ist folgender: Am 14.05. wurde ein Bekannter auf der Fahrt in den Urlaub in der Nähe von Nürnberg von der Autobahnpolizei in Zivil auf einen Parkplatz gelotst und angehalten. Die Beamten interessierten sich ausschließlich für den Gasflaschenkasten und die an die Gasanlage angeschlossenen Gasflaschen.
Die Beamten erklärten ihm, dass lt. Gefahrengutverordnung, entgegen der Aussagen von Wowa-, Womo- und Gasanlagenherstellern und entgegen der weitverbreiteten Praxis, es nicht zulässig sei, wenn Gasflaschen (egal ob Wowa oder Womo) während der Fahrt angeschlossen wären. Die Flaschen müssen von der Gasanlage getrennt, selbstverständlich geschlossen und mit den Stahlkappen versehen sein. (Ich glaube, es müssen auch sämtliche Absperrhähnen geschlossen sein, da bin ich mir jetzt aber nicht mehr sicher)
Also nichts mit Heizen und Kühlschrankbetreiben mit Gas während der Fahrt.
Daher würde mich nun mal die geltende Gesetzeslage interessieren, ebenso natürlich eine Stellungnahme der Firma Truma.
Grüßle susanne
P.S. Es war leider ziemlich teuer für ihn, jedoch hätte dieser Verstoß für jemanden, der gewerblich unterwegs gewesen wäre, schlappe 750,-- Euro gekostet !!!