das hab ich nu alles gelesen .. nu ma langsam ! also wenn mein womobus 2,81 t hat und das gespann deutlich > 3,5 t , so darf ich als gespann eigentlich nicht auf pkw-plaetzen stehen, da n womo kein pkw ist, aber auch nicht bei den lkw´s, weil .. wie jetzt ? *kopfkratz*. dass es in deutschland mal was nicht eindeutig geklaertes gibt ist schon n knaller ! und nu is spaet. gute nacht .
Wohin mit dem Gespann auf Parkplätzen an der Autobahn?
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das hab ich nu alles gelesen .. nu ma langsam ! also wenn mein womobus 2,81 t hat und das gespann deutlich > 3,5 t , so darf ich als gespann eigentlich nicht auf pkw-plaetzen stehen, da n womo kein pkw ist, aber auch nicht bei den lkw´s, weil .. wie jetzt ? *kopfkratz*. dass es in deutschland mal was nicht eindeutig geklaertes gibt ist schon n knaller ! und nu is spaet. gute nacht .
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Zitat
Original von no mad
das hab ich nu alles gelesen .. nu ma langsam ! also wenn mein womobus 2,81 t hat und das gespann deutlich > 3,5 t , so darf ich als gespann eigentlich nicht auf pkw-plaetzen stehen, da n womo kein pkw ist, aber auch nicht bei den lkw´s, weil .. wie jetzt ? *kopfkratz*. dass es in deutschland mal was nicht eindeutig geklaertes gibt ist schon n knaller ! und nu is spaet. gute nacht .Hi no mad
Keine Ahnung wo Dein Gefährt stehen muß! Ist es ein LKW oder Kombinationkraftwagen......
Also verschaffen wir uns doch mal einen Überblick (so wie ich das jetzt verstanden habe)!
Auto mit WoWa darf weder auf einem Parkplatz mit PKW-Symbol noch auf einem Parplatz mit LKW Symbol parken. Wenn das Parkplatzschild solo steht oder das PKW mit Anhänger Symbol drunter hängt darf das Gespann dort stehen.
Fahrzeug mit LKW-Zulassung z.B. Pickup (mit und ohne Anhänger) darf auf LKW Parkplätzen stehen. Ob das Fahrzeug auch auf einem PKW-Parkplatz stehen darf ??????
WoMo bis 3,5t und auch WoMo mit Anhänger unter 3,5t Zuggesamtgewicht dürfen weder auf dem LKW Parkplatz noch auf dem als PKW Parkplatz gekenntzeichneten Parkraum stehen! Sie dürfen nur auf Parkplätzen ohne Zusatzschild oder mit dem WoMo Zusatzsymbol parken.
WoMo über 3,5t und WoMo mit Anhänger mit Zugesamtgewicht über 3,5t dürfen nur auf LKW-Parkplätzen stehen oder auf Plätzen die nur das P-Schild haben bzw. zusätzlich das WoMo Symbol drunter hängen haben. Die Parkplätze die als PKW-Parkplätze gekennzeichnet sind, sind tabu! (das wird ein paar Leuten nicht schmecken ist aber so)
Was mit Fahrzeugen ist die z.B. als Kombinationkraftwagen angemeldet sind passiert ??????
Keine Ahnung als was die gelten!Wo nur PKW oder LKW parken darf oder nicht, weiß wohl jeder! Wenn nicht......ohha
Sollte ich was vergessen haben oder was falsch sein schickt mir eine PN und ich ändere das hier direkt im Beitrag um!
Eins ist auf jeden Fall sicher! Es gibt zu wenig Parkraum auf deutschen Autobahnen! Manch ein Fahrzeugführer schaut ganz beschissen aus der Röhre weil für sein Gefährt nix vorgesehen ist. LKW Parkplatz hin oder her! Raum für Toleranz ist wenig gegeben denn schnell wird daraus auch ein Ticket, weil man dann wo steht, wo man selber wiederrum nicht stehen darf. Hab beim suchen etliche gefunden die mit dem WoMo auf als PKW gekenntzeichneten Parkplätzen gestanden haben und mit Knollen bedacht worden sind.cu Andreas
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Zitat
Original von no mad
das hab ich nu alles gelesen .. nu ma langsam ! also wenn mein womobus 2,81 t hat und das gespann deutlich > 3,5 t , so darf ich als gespann eigentlich nicht auf pkw-plaetzen stehen, da n womo kein pkw ist, aber auch nicht bei den lkw´s, weil .. wie jetzt ? *kopfkratz*. dass es in deutschland mal was nicht eindeutig geklaertes gibt ist schon n knaller ! und nu is spaet. gute nacht .Hi no mad
Keine Ahnung wo Dein Gefährt stehen muß! Ist es ein LKW oder Kombinationkraftwagen......
Also verschaffen wir uns doch mal einen Überblick (so wie ich das jetzt verstanden habe)!
Auto mit WoWa darf weder auf einem Parkplatz mit PKW-Symbol noch auf einem Parplatz mit LKW Symbol parken. Wenn das Parkplatzschild solo steht oder das PKW mit Anhänger Symbol drunter hängt darf das Gespann dort stehen.
Fahrzeug mit LKW-Zulassung z.B. Pickup (mit und ohne Anhänger) darf auf LKW Parkplätzen stehen. Ob das Fahrzeug auch auf einem PKW-Parkplatz stehen darf ??????
WoMo bis 3,5t und auch WoMo mit Anhänger unter 3,5t Zuggesamtgewicht dürfen weder auf dem LKW Parkplatz noch auf dem als PKW Parkplatz gekenntzeichneten Parkraum stehen! Sie dürfen nur auf Parkplätzen ohne Zusatzschild oder mit dem WoMo Zusatzsymbol parken.
WoMo über 3,5t und WoMo mit Anhänger mit Zugesamtgewicht über 3,5t dürfen nur auf LKW-Parkplätzen stehen oder auf Plätzen die nur das P-Schild haben bzw. zusätzlich das WoMo Symbol drunter hängen haben. Die Parkplätze die als PKW-Parkplätze gekennzeichnet sind, sind tabu! (das wird ein paar Leuten nicht schmecken ist aber so)
Was mit Fahrzeugen ist die z.B. als Kombinationkraftwagen angemeldet sind passiert ??????
Keine Ahnung als was die gelten!Wo nur PKW oder LKW parken darf oder nicht, weiß wohl jeder! Wenn nicht......ohha
Sollte ich was vergessen haben oder was falsch sein schickt mir eine PN und ich ändere das hier direkt im Beitrag um!
Eins ist auf jeden Fall sicher! Es gibt zu wenig Parkraum auf deutschen Autobahnen! Manch ein Fahrzeugführer schaut ganz beschissen aus der Röhre weil für sein Gefährt nix vorgesehen ist. LKW Parkplatz hin oder her! Raum für Toleranz ist wenig gegeben denn schnell wird daraus auch ein Ticket, weil man dann wo steht, wo man selber wiederrum nicht stehen darf. Hab beim suchen etliche gefunden die mit dem WoMo auf als PKW gekenntzeichneten Parkplätzen gestanden haben und mit Knollen bedacht worden sind.cu Andreas
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Zitat
WoMo über 3,5t und WoMo mit Anhänger mit Zugesamtgewicht über 3,5t dürfen nur auf LKW-Parkplätzen stehen oder auf Plätzen die nur das P-Schild haben bzw. zusätzlich das WoMo Symbol drunter hängen haben. Die Parkplätze die als PKW-Parkplätze gekennzeichnet sind, sind tabu! (das wird ein paar Leuten nicht schmecken ist aber so)
Was mit Fahrzeugen ist die z.B. als Kombinationkraftwagen angemeldet sind passiert ??????
Keine Ahnung als was die gelten!das waers dann wohl als sonstiges kfz wohnmobil ueber 2,8 t mit zzgg. 4,5 t . schon witzig, des raetsels loesung mit so nem *riesen*-gespann. komisch nur, dass jeder T4 mit haenger von den ellis akzeptiert wird, so er gewerblich unterwegs ist. oké, auch nicht soo dicke, aber schon eher. anyway, danke nochmal *schleimrum**vfg* .. ehhm ja. bis ?
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Zitat
WoMo über 3,5t und WoMo mit Anhänger mit Zugesamtgewicht über 3,5t dürfen nur auf LKW-Parkplätzen stehen oder auf Plätzen die nur das P-Schild haben bzw. zusätzlich das WoMo Symbol drunter hängen haben. Die Parkplätze die als PKW-Parkplätze gekennzeichnet sind, sind tabu! (das wird ein paar Leuten nicht schmecken ist aber so)
Was mit Fahrzeugen ist die z.B. als Kombinationkraftwagen angemeldet sind passiert ??????
Keine Ahnung als was die gelten!das waers dann wohl als sonstiges kfz wohnmobil ueber 2,8 t mit zzgg. 4,5 t . schon witzig, des raetsels loesung mit so nem *riesen*-gespann. komisch nur, dass jeder T4 mit haenger von den ellis akzeptiert wird, so er gewerblich unterwegs ist. oké, auch nicht soo dicke, aber schon eher. anyway, danke nochmal *schleimrum**vfg* .. ehhm ja. bis ?
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Zitat
Original von coyote
vergiss es auf den LKW parkplätzen hast du mit deinem LKW - Sonderfahrzeuk WoMo nichts verlohren!Das LKW-Schild gilt nicht ausschliesslich für LKWs, siehe StVO:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und KraftomnibusseDamit stehen Fahrzeuge die schwerer als 3,5 t sind zu recht auf diesen Plätzen, PKW-Gespanne haben allerdings dort nichts verloren. Wenn genügend Platz ist wird keiner was sagen. Wenn allerdings ein LKW-Fahrer die Polizei ruft dann muss geräumt werden.
Emil
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Zitat
Original von coyote
vergiss es auf den LKW parkplätzen hast du mit deinem LKW - Sonderfahrzeuk WoMo nichts verlohren!Das LKW-Schild gilt nicht ausschliesslich für LKWs, siehe StVO:
Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und KraftomnibusseDamit stehen Fahrzeuge die schwerer als 3,5 t sind zu recht auf diesen Plätzen, PKW-Gespanne haben allerdings dort nichts verloren. Wenn genügend Platz ist wird keiner was sagen. Wenn allerdings ein LKW-Fahrer die Polizei ruft dann muss geräumt werden.
Emil
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Zitat
Original von pawel
Ein Wohnmobil ist zulassungsrechtlich in der Regel ein sonstiges Kfz (SoKfz), also kein Lkw. Damit gelten für derartige Fahrzeuge sämtliche lkw-bezogenen Vorschriften und Einschränkungen nicht.Aber: Vorsicht Falle bei Verkehrszeichen! Hier steht das Symbol des Lkw nicht nur für Lkw selbst, sondern für sämtliche Kraftfahrzeuge (ausgenommen Pkw und Busse), die 3,5 t überschreiten (siehe § 39 Abs. 4 StVO). bzw. auch direkt hier
Mir fällt spontan keine Vorschrift in der StVO ein die ausdrücklich auf LKW bezogen wäre. Es ist dagegen immer so dass das gilt was Du im zweiten Absatz oben geschrieben hast.
Auch wenn Du Dein Zugfahrzeug als LKW zulassen würdest, z.B. Geländewagen mit mehr als 2,8 t, dann dürftest Du immer noch nicht auf einem Parkplatz stehen der mit dem LKW Symbol gekennzeichnet ist.
Emil
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Zitat
Original von pawel
Ein Wohnmobil ist zulassungsrechtlich in der Regel ein sonstiges Kfz (SoKfz), also kein Lkw. Damit gelten für derartige Fahrzeuge sämtliche lkw-bezogenen Vorschriften und Einschränkungen nicht.Aber: Vorsicht Falle bei Verkehrszeichen! Hier steht das Symbol des Lkw nicht nur für Lkw selbst, sondern für sämtliche Kraftfahrzeuge (ausgenommen Pkw und Busse), die 3,5 t überschreiten (siehe § 39 Abs. 4 StVO). bzw. auch direkt hier
Mir fällt spontan keine Vorschrift in der StVO ein die ausdrücklich auf LKW bezogen wäre. Es ist dagegen immer so dass das gilt was Du im zweiten Absatz oben geschrieben hast.
Auch wenn Du Dein Zugfahrzeug als LKW zulassen würdest, z.B. Geländewagen mit mehr als 2,8 t, dann dürftest Du immer noch nicht auf einem Parkplatz stehen der mit dem LKW Symbol gekennzeichnet ist.
Emil
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Zitat
[Auch wenn Du Dein Zugfahrzeug als LKW zulassen würdest, z.B. Geländewagen mit mehr als 2,8 t, dann dürftest Du immer noch nicht auf einem Parkplatz stehen der mit dem LKW Symbol gekennzeichnet ist.Hi Emil
Ich hab das aus dem Artikel (Link) mit den Bootsanhängern abgeleitet! Dort stand ja folgendes!ZitatWie unsinnig eine solche Regelung ist, zeigt folgendes Beispiel. Zieht ein Skipper sein Boot mit dem Geländewagen, so fällt er in die Kategorie Pkw-Gespann und darf auf einem Lkw-Parkplatz nicht parken. Hat er hingegen einen Pick Up, der nichts anderes ist als ein Geländewagen mit einer kleinen Ladefläche, aber als Lkw zugelassen, dann darf er mit dem Gespann auf einem Lkw-Parkplatz parken.
Gerade der Punkt interessiert mich ehrlich besonders da wir uns demnächst ein Pickup mit LKW-Zulassung kaufen wollen/werden.
ZitatOriginal von egn
Mir fällt spontan keine Vorschrift in der StVO ein die ausdrücklich auf LKW bezogen wäre.Achso das mit der Vorschrift! z.B. Lenk und Ruhezeiten, Wochenend Fahrverbot etc.
cu Andreas
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Zitat
[Auch wenn Du Dein Zugfahrzeug als LKW zulassen würdest, z.B. Geländewagen mit mehr als 2,8 t, dann dürftest Du immer noch nicht auf einem Parkplatz stehen der mit dem LKW Symbol gekennzeichnet ist.Hi Emil
Ich hab das aus dem Artikel (Link) mit den Bootsanhängern abgeleitet! Dort stand ja folgendes!ZitatWie unsinnig eine solche Regelung ist, zeigt folgendes Beispiel. Zieht ein Skipper sein Boot mit dem Geländewagen, so fällt er in die Kategorie Pkw-Gespann und darf auf einem Lkw-Parkplatz nicht parken. Hat er hingegen einen Pick Up, der nichts anderes ist als ein Geländewagen mit einer kleinen Ladefläche, aber als Lkw zugelassen, dann darf er mit dem Gespann auf einem Lkw-Parkplatz parken.
Gerade der Punkt interessiert mich ehrlich besonders da wir uns demnächst ein Pickup mit LKW-Zulassung kaufen wollen/werden.
ZitatOriginal von egn
Mir fällt spontan keine Vorschrift in der StVO ein die ausdrücklich auf LKW bezogen wäre.Achso das mit der Vorschrift! z.B. Lenk und Ruhezeiten, Wochenend Fahrverbot etc.
cu Andreas
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Ich hatte diese Problem auch schon .Weil ein Gespannfahrer sich vor drei LKW Parkplätze stellte. Ich fahre auch tagtäglich LKW und im Urlaub ein Gespann es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe.Wenn ich mit dem Gespann unterwegsbin versuche ich mich mit den LKW Fahrer zu einigen ,wenn ich mit dem LKW unterwegs bin mit dem Gespannfahrer. Fazit man muss aufeinander gegenseitig Rücksicht nehmen
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Ich hatte diese Problem auch schon .Weil ein Gespannfahrer sich vor drei LKW Parkplätze stellte. Ich fahre auch tagtäglich LKW und im Urlaub ein Gespann es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe.Wenn ich mit dem Gespann unterwegsbin versuche ich mich mit den LKW Fahrer zu einigen ,wenn ich mit dem LKW unterwegs bin mit dem Gespannfahrer. Fazit man muss aufeinander gegenseitig Rücksicht nehmen
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mal abseits aller gesetze.
1. grundsätzlich fahre ich bab-raststätten nur an, um zu tanken, und/oder für eine kurze erholungspause, bzw. zum schnell-einkauf.
2. grundsätzlich benutze ich dafür die für gespanne vorgesehenen parkplätze.
3. aber genauso grundsätzlich stelle ich mich dort hin, wo gerade platz ist, wenn keine gespannplätze ausgewiesen sind.
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mal abseits aller gesetze.
1. grundsätzlich fahre ich bab-raststätten nur an, um zu tanken, und/oder für eine kurze erholungspause, bzw. zum schnell-einkauf.
2. grundsätzlich benutze ich dafür die für gespanne vorgesehenen parkplätze.
3. aber genauso grundsätzlich stelle ich mich dort hin, wo gerade platz ist, wenn keine gespannplätze ausgewiesen sind.
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hi, Ihr Lieben
Also, ich kann Euch aus eigener Erfahrung sagen, es gilt. Das Schild bedeutet: Parken erlaubt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Ende, Aus.
Alles darunter hat schlechte Karten, ist irgendwie eine Grauzone, keine PKW mehr und auch noch keine LKW. Da müsste der Gesetzgeber vielleicht mal aktiv werden.
Liegt aber auch viel an uns.
Wo keine Lobby ist, wird auch nichts passieren.An Pawel: Wenn alles so einfach wäre? Ein Spruch und fertig
Auch Du wirst bezahlen müssen, wenn der Parkplatz voll ist und kein Platz mehr für die Brummis.Liebe Grüße
Carmen
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hi, Ihr Lieben
Also, ich kann Euch aus eigener Erfahrung sagen, es gilt. Das Schild bedeutet: Parken erlaubt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Ende, Aus.
Alles darunter hat schlechte Karten, ist irgendwie eine Grauzone, keine PKW mehr und auch noch keine LKW. Da müsste der Gesetzgeber vielleicht mal aktiv werden.
Liegt aber auch viel an uns.
Wo keine Lobby ist, wird auch nichts passieren.An Pawel: Wenn alles so einfach wäre? Ein Spruch und fertig
Auch Du wirst bezahlen müssen, wenn der Parkplatz voll ist und kein Platz mehr für die Brummis.Liebe Grüße
Carmen
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hi camperfamily:
ZitatAn Pawel: Wenn alles so einfach wäre? Ein Spruch und fertig
Auch Du wirst bezahlen müssen, wenn der Parkplatz voll ist und kein Platz mehr für die Brummis.ZitatLiegt aber auch viel an uns.
Wo keine Lobby ist, wird auch nichts passieren.da bin ich mal gespannt, wann der erste mit rechtsschutzversicherung das mal drauf ankommen laesst und nicht zahlt, sondern argumentiert. sehr gespannt.
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hi camperfamily:
ZitatAn Pawel: Wenn alles so einfach wäre? Ein Spruch und fertig
Auch Du wirst bezahlen müssen, wenn der Parkplatz voll ist und kein Platz mehr für die Brummis.ZitatLiegt aber auch viel an uns.
Wo keine Lobby ist, wird auch nichts passieren.da bin ich mal gespannt, wann der erste mit rechtsschutzversicherung das mal drauf ankommen laesst und nicht zahlt, sondern argumentiert. sehr gespannt.
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