Hallo Freunde,
zum Thema Zulässiges Gesamtgewicht (Zulässige Gesamtmasse) und Ablasten ist ja schon viel geschrieben worden, u.a. im CS-Forum.
Wichtig zu wissen: In der jetzigen "Zulassungsbescheinigung Teil I" (früher "Fahrzeugschein") wird unterschieden zwischen "Technisch zulässige Gesamtmasse" und "Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse". Mit anderen Worten: das erste ist das, was Willy meint, nämlich, bis zu welchem Gewicht das Auto technisch noch sicher ist, das zweite ist die rein formale Begrenzung auf dem Papier, die aber bekanntlich bis 3500 kg große Vorteile bietet.
Also was macht man üblicherweise, wenn man ein Auto im Grenzbereich um die 3500 kg will? Man wählt (natürlich wenn möglich) ein stärkeres Fahrwerk und lastet (auf dem Papier) auf 3500 kg ab. Bei unsererm Sprinter hatte ich das 3880 kg Fahrwerk geordert und als "Technisch zulässige Gesamtmasse" eingetragen. "Ablastung" auf 3500 kg: Als "Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse" sind 3500 kg eingetragen. Somit bin ich ausweislich des Fahrzeugscheins auch bei formaler Überladung über 3500 kg bis 3880 kg technisch nicht überladen, also nicht verkehrsunsicher. Und wenn ich tatsächlich mal gewogen werden sollte, dann kosten 10% formale Überladung (350 kg, entsprechend 3850 kg Gesamtmasse!) grade mal 10 Euro. Hoffen wir mal, dass die gesetzliche Regelung auch künftig so bleibt
Viele Grüße
Rainer