...wenn nein, dann bitte den beitrag hier lesen
http://www.vol.at/engine.aspx/pa…rlberg/ag/tp-vn
mfg
schwalbe
Anonymverfügung schon mal gehört?
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...wenn nein, dann bitte den beitrag hier lesen
http://www.vol.at/engine.aspx/pa…rlberg/ag/tp-vn
mfg
schwalbe -
Nein, so etwas habe ich noch nicht gehört! :bose:
Stimmt es dann etwa doch??( "Das diebische Bergvolk in den Alpen!" :431: -
Nein, so etwas habe ich noch nicht gehört! :bose:
Stimmt es dann etwa doch??( "Das diebische Bergvolk in den Alpen!" :431: -
Zitat
Original von Ducatomaxi"Das diebische Bergvolk in den Alpen!" :431:
traust dich ja nur, weil ulrike m. im Eismeer ist, aber wart nur bis sie zurück ist die wird dich "konfirmieren"
im Ernst: besonders toll sieht das nicht gerade aus (gibt ja wohl kein Bild, schwierige Beweislage), aber die durften ja auch nach "Augenschein" Geschwindigkeit messen und dann strafen, zumindest früher.
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Zitat
Original von Ducatomaxi"Das diebische Bergvolk in den Alpen!" :431:
traust dich ja nur, weil ulrike m. im Eismeer ist, aber wart nur bis sie zurück ist die wird dich "konfirmieren"
im Ernst: besonders toll sieht das nicht gerade aus (gibt ja wohl kein Bild, schwierige Beweislage), aber die durften ja auch nach "Augenschein" Geschwindigkeit messen und dann strafen, zumindest früher.
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hallo
also das hat rein gar nichts mit abzocke zutun
eine anonymverfügung wird ausgestellt bei einem verkehrsvergehen auf die autonummer.
dann trudelt ein zahlungsbefehl ein,danach kann man wenn man nicht selber gefahren ist einspruch erheben,und es folgt eine lenkererhebung
nach der dann der fahrzeuglenker und nicht der fahrzeughalter zur kasse gebeten wird.
lg
alex
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hallo
also das hat rein gar nichts mit abzocke zutun
eine anonymverfügung wird ausgestellt bei einem verkehrsvergehen auf die autonummer.
dann trudelt ein zahlungsbefehl ein,danach kann man wenn man nicht selber gefahren ist einspruch erheben,und es folgt eine lenkererhebung
nach der dann der fahrzeuglenker und nicht der fahrzeughalter zur kasse gebeten wird.
lg
alex
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Bon jourle,
das Verachtenswerte an der ganzen Sache ist, dass kleinere Verkehrsstrafen absichtlich nicht vor Ort abkassiert werden, sondern durch den "Eintreibungsauftrag" nach Deutschland masslos verteuert wird.
Die Abzockerei mit Verkehrsstrafen wird aber jetzt auch für die Schweiz und für weitere EU-Länder in Absprache mit unserer Regierung eingerichtet.
Also nicht die Österreicher sind das kleine, dieb....(hallo Uli!!!), sondern die blöde deutsche Regierung. die so etwas unterstützt.
:DEs dient natürlich der Verkehrssicherheit, damit kann man jede Abzocke begründen :D.Deshalb ein kleiner Hinweis an die Fraktion, die sich hiezur immer meldet und erklärt, wenn man sich an die Gesetze hält, muss man schließlich nichts zahlen: Gesetzt der Fall, ein böser Polizist behauptet, Du wärst 20 km zu schnell gefahren und dann schickt er die Strafe nach Deutschland. Zahlen oder prozessieren???
Was passiert, wenn ein übelgelaunter osteuropäischer Polizist eine nicht begangene Verkehrsstraftat unterstellt und das Geld in Deutschland eintreiben lässt? (die haben noch Übung aus der "alten Zeit" -okay, üble Nachrede meinerseits, aber ich habe diese Länder bereist und einiges erlebt).Hier hat Deutschland unter dem Mäntelchen der Verkehrssicherheit mal wieder irgendeinem EU-Tauschhandel zuliebe die Autofahrer verkauft.
daf43 -
Bon jourle,
das Verachtenswerte an der ganzen Sache ist, dass kleinere Verkehrsstrafen absichtlich nicht vor Ort abkassiert werden, sondern durch den "Eintreibungsauftrag" nach Deutschland masslos verteuert wird.
Die Abzockerei mit Verkehrsstrafen wird aber jetzt auch für die Schweiz und für weitere EU-Länder in Absprache mit unserer Regierung eingerichtet.
Also nicht die Österreicher sind das kleine, dieb....(hallo Uli!!!), sondern die blöde deutsche Regierung. die so etwas unterstützt.
:DEs dient natürlich der Verkehrssicherheit, damit kann man jede Abzocke begründen :D.Deshalb ein kleiner Hinweis an die Fraktion, die sich hiezur immer meldet und erklärt, wenn man sich an die Gesetze hält, muss man schließlich nichts zahlen: Gesetzt der Fall, ein böser Polizist behauptet, Du wärst 20 km zu schnell gefahren und dann schickt er die Strafe nach Deutschland. Zahlen oder prozessieren???
Was passiert, wenn ein übelgelaunter osteuropäischer Polizist eine nicht begangene Verkehrsstraftat unterstellt und das Geld in Deutschland eintreiben lässt? (die haben noch Übung aus der "alten Zeit" -okay, üble Nachrede meinerseits, aber ich habe diese Länder bereist und einiges erlebt).Hier hat Deutschland unter dem Mäntelchen der Verkehrssicherheit mal wieder irgendeinem EU-Tauschhandel zuliebe die Autofahrer verkauft.
daf43 -
:(Hallo daf
Genauso ist es!!! Bin auch Deiner Meinung. So schreibt/kassiert uns unser Staat von oben nach unten ab. Je kleiner der Mensch je größer die Strafe. Politiker bekommen Ihre Strafen auf ihre Einnahmen Gutgeschrieben ohne das sie was dafür tun. Also von unten nach oben!!! :]
Um es noch besser zu machen 101% werden wir jetzt Video Überwacht. Spart Arbeitskräfte und die Strafe ist dokomentiert (Lebenslang) 8).
Gruß mecky -
:(Hallo daf
Genauso ist es!!! Bin auch Deiner Meinung. So schreibt/kassiert uns unser Staat von oben nach unten ab. Je kleiner der Mensch je größer die Strafe. Politiker bekommen Ihre Strafen auf ihre Einnahmen Gutgeschrieben ohne das sie was dafür tun. Also von unten nach oben!!! :]
Um es noch besser zu machen 101% werden wir jetzt Video Überwacht. Spart Arbeitskräfte und die Strafe ist dokomentiert (Lebenslang) 8).
Gruß mecky -
Hallo daf43,
im Allgemeinen ist die Anonymverfügung in Ö eher zugunsten des Autofahrers gedacht. kleinere Vergehen werden ohne Ausforschung des Lenkers eben anonym vorschrieben (dem Fahrzeughalter) und so auch zur Einzahlung gebracht.
Damit scheint diese Strafe auch in keinem (Straf)Register auf. Beim nächsten Mal ist man daher kein "Wiederholungstäter".LG aus Kärnten
Hans
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Hallo daf43,
im Allgemeinen ist die Anonymverfügung in Ö eher zugunsten des Autofahrers gedacht. kleinere Vergehen werden ohne Ausforschung des Lenkers eben anonym vorschrieben (dem Fahrzeughalter) und so auch zur Einzahlung gebracht.
Damit scheint diese Strafe auch in keinem (Straf)Register auf. Beim nächsten Mal ist man daher kein "Wiederholungstäter".LG aus Kärnten
Hans
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