Hallo daf43,
im Allgemeinen ist die Anonymverfügung in Ö eher zugunsten des Autofahrers gedacht. kleinere Vergehen werden ohne Ausforschung des Lenkers eben anonym vorschrieben (dem Fahrzeughalter) und so auch zur Einzahlung gebracht.
Damit scheint diese Strafe auch in keinem (Straf)Register auf. Beim nächsten Mal ist man daher kein "Wiederholungstäter".
LG aus Kärnten
Hans