Moin,
noch ein kleiner Nachtrag:
Eigentlich wollte ich zum Thema AHK-Nachrüstung und Seitenbegrenzungsleuchten bei mehr als sechs Meter Fahrzeuglänge nichts mehr schreiben, um nicht eventuell schlafende Hunde bei Genehmigungsbehörden und Prüforganisationen zu wecken, aber...
Entwarnung ist angesagt, wie Aloisius / Frank auf meine Nachfrage recherchiert und mir mitgeteilt hat.
Danach gilt laut einer "ECE R 48" für alle aktuell verkäuflichen Nachrüst-AHK's, die generell mit Prüfstempel und Typenschild auszustatten sind, (damit entfällt auch die Notwendigkeit, spezielle Papiere mitzuführen) :
Eine Nachrüstung der seitlichen Kenntlichmachung ist unverhältnismäßig und daher nicht notwendig.
(Das gilt ja also nicht nur für [lexicon='Sprinter'][/lexicon]'s, sondern auch für andere Zugfahrzeuge!).
Danke an Frank, der - wie von ihm schon gewohnt - in professioneller Weise recherchiert und informiert hat! :respekt:
Und auch ich sage: Ich freue mich auf Trier und auf nette Leute im April! :wink