Hallo Frankea!
Also ich verstehe das so, dass der Autohändler selbst der erste Halter des Womos war? Dann muss ihm die Reparatur ja auf jeden Fall bekannt gewesen sein, d.h. meines Erachtens hätte er dich beim Kauf darauf hinweisen müssen, denn ich denke, dass der das Wohnmobil w e g e n des Schadens verkauft hat.
Wenn er dir von dem Schaden nichts erzählt hat, riecht das für mich nach Betrug, denn er dürfte sich an der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert (mit Schaden) und dem dir vorgegaukelten Wert "bereichert" haben. Aus meiner Sicht wären damit wesentliche Tatbestandsmerkmale des Betruges, nämlich Täuschung und Bereicherungsabsicht erfüllt.
Nachdem du ermittelt hast, dass es diese Garantiegenehmigung gab, hättest du sofort den Verkäufer aufsuchen müssen, wg. des Preises runterhandeln müssen, bzw. wandeln müssen, d.h. Womo zurück - Geld zurück. Nun, im nachhinein ist man ja immer schlauer, das soll jetzt auch nicht oberlehrerhaft klingen. Ich glaube, ähnliche "Fehler" hat jeder schon irgendwie gemacht.
Ich denke, einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist schon der richtige Weg. Nach dem inzwischen vergangenen Zeitraum kommt es nun auf ein paar Tage nicht mehr an.
Ich würde allerdings den Schaden genauestens dokumentieren, ebenso schon mal vorsorglich alles an Unterlagen beschaffen, was mit der genehmigten Garantiereparatur zu tun hat. ( Auch Ansprechpartner, die ggf. sagen könnten, wer denn den Reparaturantrag gestellt hat, mit welcher Schadensbeschreibung usw.)
Hinsichtlich der Dauer der nun anstehenden Reparatur - das ist so eine Sache. Hängt sicherlich von der Firma ab, warum etwas so lange dauert. Letztendlich ist wohl entscheidend, dass überhaupt fachgerecht repariert wird.
Vielleicht solltest du auch nochmal überlegen, ob du das Womo tatsächlich behalten willst?
Mit Wandlung nach so langer Zeit - weiß ich nicht genau, würde ich aber den Rechtsanwalt auch nochmal fragen. Evtl. ist doch noch was drin. Schwierig wäre dann aber wohl die Rücknahme deines jetzigen Repaturauftrages.
Naja, kein ganz so leichter Fall.
Jedenfalls wünsche ich dir viel Glück bei der Abwicklung der Sache.
Gruß Klausimaus