Ein Navi ist ein Navi, ein Autoradio ist ein Autoradio! Das als Nebenprodukt vor Blitzer gewarnt werden kann macht aus diesen Geräten keine andere Zweckbestimmung. Das Navi fällt also nicht unter die Regelung der StVO.
So liest man dies auch aus den amtlichen Begründungen (kommen immer bei Änderungen, quasi als Erklärung warum das Ganze...) zum StVG!
Grüße