ZitatOriginal von egn
Bedeutet dies, dass so ein Fahrzeug tatsächlich kein Wohnmobil ist und damit die ganzen Beschränkungen für LKWs gelten (Sonntagsfahrverbot, Nachfahrverbot, ...)?
Wie sieht die Zulassung bei eueren Pickups mit Kabine aus?
Gruß,
Emil
Hallo Emil
Also bei unserem Bimobil steht unter Ziffer 1 : LKW mit Wechselaufbau. Und in den Zusatzbemerkungen steht dann zu Ziffer 9, 13,14 WW. So. KFZ -Wohnmobil mit Bimobil Aufbau usw.
Wenn du mir eine fax. Nr. oder emailadresse nennst kann ich dir eine Kopie schicken vom Fahrzeugschein .
Ach übrigens, ein Nachfahrverbot für LKW's gibt es glaube ich nicht