Beiträge von Werner42 im Thema „Der Winter kann kommen - Womoport ist entlich fertig“

    Grenzbebauung ist bis zu bestimmten Größen und Höhen möglich, auch wenn keine Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze eingehalten wird, aber nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug nicht bewohnt wird und keine Haustechnik in den Carport installiert wird.
    Der Nachbar ist einzubeziehen, kann aber eine entsprechende Genehmigung nicht verhindern, wenn es nicht drastische Gründe dafür gibt.
    Am besten, vorher ein freundliches Gespräch µit dem örtlichen Bauamt führen und sich in der Umgebung umsehen, ob da brauchbare Beispiele zu finden sind, an denen man sich orientieren kann.

    Einzelheiten regeln die Kommunen auf Basis der Landesbauordnung.

    Gruß Werner

    Grenzbebauung ist bis zu bestimmten Größen und Höhen möglich, auch wenn keine Abstandsfläche zur Grundstücksgrenze eingehalten wird, aber nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug nicht bewohnt wird und keine Haustechnik in den Carport installiert wird.
    Der Nachbar ist einzubeziehen, kann aber eine entsprechende Genehmigung nicht verhindern, wenn es nicht drastische Gründe dafür gibt.
    Am besten, vorher ein freundliches Gespräch µit dem örtlichen Bauamt führen und sich in der Umgebung umsehen, ob da brauchbare Beispiele zu finden sind, an denen man sich orientieren kann.

    Einzelheiten regeln die Kommunen auf Basis der Landesbauordnung.

    Gruß Werner