An alle Betroffenen!
Bei der Zulassung besonders beachten ob:
- die Anzahl der Sitzplätze stimmt (S1, S2 )
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit richtig übertragen ist (bei abgelastetem Basisfahrzeug); Feld T
- die nächste Hauptuntersuchung richtig eingetragen ist (nach 36 Monaten; also nach 3 Jahren)
Bei der Zulassung unseres CORONA stimmte die dritte Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (vermutlich beim SVA wie bei Harald). Allerdings verursachte den Fehler in Hinblick auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit der TÜV NORD, der das Reisemobil für CS abnahm.
Jeder darf Fehler machen. Wer die wenigsten macht ist der Beste. Wer keine macht - ist ein fauler Hund!
Gruß
Alfons