Hallo Canoe,
das Gesamtzuggewicht wird vom Fahrzeugimporteur/-hersteller festgelegt.
Zulässiges Gesamtgewicht und zulässige Anhängelast addiert, kann durchaus größer sein als das Gesamtzuggewicht.
Beispiel: zGG=3500 kg, zul. Anhängelast=1000 kg, Gesamtzuggewicht=4200 kg.
Eine Erhöhung des Gesamtzuggewichtes ist nur über den Fahrzeugimporteur/-hersteller möglich. Der TÜV macht das nicht.