Lieber Aloisius,
1. "Gedöns": siehe Rahmenplan für den Grundstoff für alle Fahrerlaubnisklassen (Anlage 1 zu §4 FahrschAusbO; 3. Rechtliche Rahmenbedingungen, b Zulassung von Fahrzeugen - Unterpunkt: Erlöschen der Betriebserlaubnis
2. Dem Absatz eins von Harald ist nichts hinzuzufügen! D.h. der TÜV befürwortet/ oder auch nicht, die Erteilung einer Einzelbauartgenehmigung. Die erforderliche Eintragung steht grundsätzlich auch auf dem TÜV-Gutachten.
In alter Verbundenheit mit den Fahrlehrern und freundlichen Grüßen
Alfons