Der Gesetzesentwurf sieht bei Überschreitung des Hauptuntersuchungstermins um mehr als zwei Monate eine "Ergänzungsuntersuchung" mit 20 Prozent höheren Kosten vor, da dann besonders gründlich geprüft werden müsse.
Dies ergibt sich ganz einfach daraus, dass man 2 Monate "überziehen" kann (nicht darf!!!) ohne rechtlichen Folgen.
Danach gibt es erst eine Verwarnung. Und nach 8 (!!!)Monaten gibt es erst eine Ordungswidrigkeitenanzeige die mit Punkten bewertet wird.
Von daher ist der Mehrkostenanteil wieder ausgeglichen. Wobei hier eigenentlich der Gesetzgeber in der Pflicht wäre. Nämlich gleich ab dem ersten Tag die Verwarnung auzusprechen.
Man muss sich auch mal auf der Zunge zergehen lassen wie es überhaupt zu diesem "Mist" kam.
Zunächst einmal ist es äußerst fraglich ob eine Rückdatierung für mehr technische Sicherheit sorgt. Das man hierdurch den Prüfstellen ein paar zusätzliche Euronen zusteckt sieht jeder Blinde. Aber, dass dies durch formale Fehler über die gesamte Zeit der Einführung der Rückdatierung in einer rechtlichen Grauzone sich bewegte und, dass einige Bundesländer (Saarland, Hessen und Teile von Bayern) da gar nicht mitgemacht haben ist schon ein dicker Hund.
Insofern ist es nur Richtig, diesen Blödsinn so schnell wie möglich in Tonne zu treten.......
Grüße