Beiträge von Roland M. im Thema „TÜV-Plakette: Rückdatierung vor dem Aus“

    Hallo!

    Voraussichtlich ab 01. April 1212 wird es keine Rückdatierung bei überzogenen TÜV-Terminen mehr geben.


    Wie lange darf man in Deutschland (bis jetzt) den Termin überziehen?

    Bei uns in Österreich ist die "wiederkehrende Überprüfung nach §57a" prinzipiell im Monat der Erstzulassung fällig. Der Toleranzrahmen dazu ist von einem Monat im voraus bis 4 Monate danach. Mein PKW ist beispielsweise im Juli erstmalig angemeldet worden. Somit kann ich irgendwann von Juni bis November die Überprüfung durchführen lassen, bekomme aber die Plakette immer bis Juli des nächsten Jahres. "Problem" dabei ist, wenn ich die Überprüfung bis zum 30 November hinausziehe und dann Mängel vorliegen. Dann fährt das Auto nicht mehr aus eigener Kraft weiter, oder ich riskiere, daß bei einer Polizeikontrolle das Kennzeichen eingezogen wird... Dieses Problem relativiert sich aber auch wieder, da bei uns diese Überprüfung üblicherweise von den (dazu berechtigten) Werkstätten durchgeführt wird, könnte aber bei einem "Selbstschrauber" und dem ÖAMTC als Prüfstelle zum Tragen kommen.


    Roland

    Hallo!

    Voraussichtlich ab 01. April 1212 wird es keine Rückdatierung bei überzogenen TÜV-Terminen mehr geben.


    Wie lange darf man in Deutschland (bis jetzt) den Termin überziehen?

    Bei uns in Österreich ist die "wiederkehrende Überprüfung nach §57a" prinzipiell im Monat der Erstzulassung fällig. Der Toleranzrahmen dazu ist von einem Monat im voraus bis 4 Monate danach. Mein PKW ist beispielsweise im Juli erstmalig angemeldet worden. Somit kann ich irgendwann von Juni bis November die Überprüfung durchführen lassen, bekomme aber die Plakette immer bis Juli des nächsten Jahres. "Problem" dabei ist, wenn ich die Überprüfung bis zum 30 November hinausziehe und dann Mängel vorliegen. Dann fährt das Auto nicht mehr aus eigener Kraft weiter, oder ich riskiere, daß bei einer Polizeikontrolle das Kennzeichen eingezogen wird... Dieses Problem relativiert sich aber auch wieder, da bei uns diese Überprüfung üblicherweise von den (dazu berechtigten) Werkstätten durchgeführt wird, könnte aber bei einem "Selbstschrauber" und dem ÖAMTC als Prüfstelle zum Tragen kommen.


    Roland