Hallo an Alle!
mit dem Gewicht gibt es grundsätzzlich zwei Betrachtungsweisen:
1. technisch
2. juristisch
zu 1.:
rein technisch ist nicht die Überschreitung des ZGG, sondern die Einhaltung der zulässigen Achlasten interessant. Jeder kann die zulässige Achslast vorn und zul- Achslast hinten addieren, und siehe- es kommt mehr als das ZGG dabei heraus! grundsätzlich: solange man weder vorn noch hinten die zulässige Achslast überschreitet, ist rein technisch gesehen noch nicht viel passiert:
zu 2.
hier spielt natürlich hauptsächlich die Gesamtmasse eine Rolle. Wenn ein Fahrzeug 3,5t ZGG hat, und man fährt mit 3,7t, ist man - juristisch gesehen - natürlich überladen. Wenn aber keine der zulässigen Achslasten überschritten ist und die Überladung unter 5% liegt (bei 3,5t immerhin 175 kg!), bekommt man i.d.R. keine Probleme!
Gruß ... Helmut