ZitatOriginal von d.rose
Hallo Jens,
das ist schon mal interessant, was du da schreibst.
Ist das jetzt aber deine persönliche Meinung oder ist sie rechtlich fundiert?
Hattest du in deiner 13-jährigen Tätigkeit als Außendienstler schon Fälle, wo diese Rechtsunwirksamkeit eine Rolle gespielt hat? Wenn ja, was konkret ist mit den betroffenen Verträgen passiert?
Und noch eine Frage: Durch was kann es "hart auf hart kommen" und durch wen?
Das ist schon rechtlich so! Eine Vertragsänderung bedarf immer der Unterschrift beider Vertragsparteien.
Bisher hat das in meiner Tätigkeit noch keine Rolle gespielt, weil ich als Aussendienstmitarbeiter immer eine entsprechende Unterschrift einhole, und wie gesagt, dort, wo es so wie beschrieben gemacht wird, hat der Kunde ja meist nichts dagegen, wenn er Geld spart, und der Normalverbraucher wird sich wahrscheinlich auch nicht beschweren, wenn es mal Probleme gibt, weil er ja selbst nach einem günstigeren Beitrag gefragt hat, aber ich kann mir schon vorstellen, dass sowas schon passiert ist, weil ja manchmal auch bei neueren Tarifen die Leistungen, also der Versicherungsschutz in Details anders sein können. Manchmal eben schlechter, und das wird dann dazu führen, dass es Schadensfälle geben kann, die vorher besser oder überhaupt mitversichert waren, dann durch eine Umstellung aber herausfallen.
Ob das dann dem Versicherten auffällt ist ja auch noch fraglich, aber es gibt auch viele Leute, die sich schon genau durchlesen, was in ihrem Ursprungsvertrag steht.
Ein Punkt wäre z.B. auch, dass es bisher immer die Möglichkeit gab, Voll- und Teilkasko jeweils ganz ohne Selbstbeteiligung abzuschließen, seit diesem Jahr gibt es bei fast allen Versicherern die Vollkasko nicht mehr ohne SB, die liegt neuerdings mindestens bei 150 €.
Das ist nun ein Punkt der natürlich jedem auffallen sollte, aber es gibt auch Vertragsdetails (bei den Versicherern unterschiedlich), die einem garnicht so bewusst sind und dann vielleicht herausfallen.
Hart auf Hart kann es dann im Schadensfall kommen, dass man bestimmte Leistungen dann nicht mehr bekommt, oder theoretisch kann es auch passieren, dass ein Versicherer garnicht leistet, eben weil der Vertrag schwebend unwirksam ist. Ob sowas schon vorgekommen ist weiß ich nicht, dazu hat meine Tätigkeit zu wenig mit der Schadensbearbeitung zu tun, und beschränkt sich ja auch auf nur einen Versicherer.
Gruß, Jens