Hallo micki,
vielleicht hilft Dir das aucvh weiter, um di Kurcampingkosten etwas zu reduzieren:
Was liegt näher, als eine ambulante Badekur in „eigenen Camperwänden“ zu verbringen.
Bei den rasanten Veränderungen im Gesundheitswesen hier für Sie die Veränderungen der letzten gesetzlichen Regelungen im Kur- bzw. Heilmittelbereich.
Das wichtigste zuerst: Es ist wieder interessant geworden eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort (früher ambulante Badekur) bei ihrer Krankenkasse zu beantragen.
Durch die neue gesetzliche Regelung ist es wieder möglich, alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, eine Vorsorgeleistung am anerkannten Kurort zu beantragen. Gleichzeitig ist auch die 3 Wochenfrist abgeschafft worden, zudem wurde der mögliche Tageszuschuss ihrer Krankenkasse von 8,- € auf 13,- € erhöht.
Sie beantragen eine Kur mit Hilfe Ihres Hausarztes bei Ihrer Krankenkasse.
Wichtig ist, dass der Antrag die genaue Diagnose, die Schädigung und die Funktionsstörung beinhaltet. Bei einer evtl. Ablehnung sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen.
Sollte Ihr Kurantrag dennoch abgelehnt werden, sind die folgenden Punkte wichtig!
Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, Behandlungen wie Massagen, Gymnastik usw., die Sie von Ihrem Hausarzt oder von einem ansässigen Arzt am Kurort, also außerhalb der Kurmaßnahme verordnet bekommen, wahrzunehmen.
Sogenannte „Kurortspezifische Maßnahmen“ (z.B. Thermalbäder oder Naturfango) sind nach dem jetzigen Stand, für alle Krankenkassen zutreffend, nicht mehr auf Versicherungskarte verordnungsfähig.
!!! Bei einer genehmigten Kur übernimmt die Krankenkasse auch weiterhin diese Leistungen.
Sollten Sie ohne eine genehmigt Vorsorgeleistung (amb. Badekur) einen Arzt Ihrer Wahl am Kurort aufsuchen, so wäre es von Vorteil, sich einen „Überweisungsschein“ durch Ihren Hausarzt ausstellen zu lassen, damit Sie nicht erneut die Praxisgebührt von 10,- € zu entrichten haben. Ebenso gehen Arztbriefe zu Ihrem Hausarzt.
Für alle Heilmittel ist ab 01.01.2004 folgende Regelung in Kraft:
Eigenanteil von 10% für verordnete Heilmittel, Gebühr pro Rezept 10,- €
Bei einer Kur fallen 10% für alle verordneten Kurmaßnahmen und nur einmal 10,- € Rezeptblattgebühr an, gleich wie viele Rezepte verordnet wurden.
Die Rezepte, die Sie von zu Hause mitbringen, dürfen nicht älter als 10 Tage sein.
Zum Schluss darf natürlich die Quelle der Informationen nicht fehlen:
W. Hartl’s Kur- und Feriencamping Dreiquellenbad e.K.
Singham 40
D-94086 Bad Griesbach/Bayern
Tel +49 (0) 8532 9613-0
Fax +49 (0)8532 9613-50
https://www.camperboard.de/www.camping-bad-griesbach.de
Gruss Uwe