Hallo Detlef,
die zulässige Zuggesamtmasse wird nur dann im ehem. Fahrzeugschein eingetragen, wenn diese kleiner ist als die Summe aus zGM des Zugfahrzeugs und der max. zulässigen Anhängelast. Oder anders ausgedrückt: Nur wenn sich durch eine herabgesetzte zulässige Zuggesamtmasse eine Einschränkung ergibt, stehts in die Papieren.
Ein "vernünftiges" Auto mit ausreichend dimensionierten Bremsen etc. hat auch eine zulässige Zuggesamtmasse, die der Summe aus zGM des Zugfahrzeugs und der max. Anhängelast entspricht.
Mit den Begrenzungen durch Führerscheinklassen hat das aber eigentlich nur am Rande zu tun.
Gruß
Marcus