Bon jourle,
ich glaube, hier liegt ein Missverständnis vor:
Entgegen der "alten" 100er-Regelung, wo Zugfahrzeug und Wohnwagen nur für diese Gespannkombination zugelassen waren (0,8 : 1,0 Regelung), bekommt jetzt der Wohnwagen seine eigene 100 kmh-Zulassung, wenn er entsprechende Reifen, Stoßdämpfer und eine ASK hat (genaue Bedingungen nachschlagen).
Ich darf diesen Wohnwagen mit jedem Zugfahrzeug ziehen, wenn das Zugfahrzeug (Leergewicht) gleich schwer (1:1-Regelung) oder schwerer ist als der Anhänger.
Selbst wenn das zul GG. des Wohnwagens höher ist und ich es nicht nutze, darf ich doch so einen Anhänger/Wohnwagen ziehen (?). Man muss also nicht ablasten, sondern nur nicht voll beladen.
Oder liege ich hier falsch?
daf43