Hallo zusammen,
speziell auf den Beitrag von Emil möchte ich mal einen kurzen Ausschnitt aus den Zollrichtlinien zitieren:
Kraftstoff, der sich in dem vom Hersteller serienmäßig eingebauten Hauptbehälter eines Kraftfahrzeuges befindet, kann ebenfalls einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Dies betrifft Einreisen in die EU aus Drittländern.
Bei Einreisen aus EU-Ländern nach Deutschland gelten bei hochsteuerbaren Waren, wie z.B. bei Kraftstoffen, andere Freigrenzen.
Hier auch ein Zitat aus den Zollrichtlinien:
Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EG-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.
Gruss Uwe