Wenn ich also den Worten von hackebaer folge, werde ich künftig, rechtzeitig
v o r Reiseantritt in ein fremdes Land mir vom dortigen Automobil-Club, Fremden-
verkehrsamt oder den jeweils zuständigen Behörden Auskunft darüber erteilen
lassen, wer der Betreiber der Autobahn ist. Wäre ja immerhin möglich, dass es
mehrere Betreiber sind z.B. Autobahn von A nach B gehört der Firma X, von C
nach D, dem Betreiber Y und der Autobahnabschnitt n ist Eigentum von Gesellschaft
Z.
Diese schreibe ich dann an und bitte mir ihre ABG zuzusenden. Damit gehe ich dann
zum nächsten Übersetzungsbüro und lasse sie mir ins deutsche übersetzen ( sorry
mein kroatisch ist leider sehr lückenhaft ).
Wenn ich diese dann durchgelesen und möglichst auswendig gelernt habe, fahre ich
los. Dann lassen sich Überraschungen jedweder Art ausschließen. Und wenn doch,
dann bin ich selbst schuld, habe ja die AGBs gelesen. Die STVO darf ich natürlich nicht
vergessen! Könnte ja sein, dass bei Fahrverbot für Gespanne bei Bora sofort
der nächstgelegene Parkplatz aufzusuchen ist und das Gespann nicht mehr bewegt
werden darf! Somit könnte ein Verlassen der Autobahn als Verstoß gegen diese
Verordnung ausgelegt werden, das seinerseits wiederum mit Strafe belegt werden
könnte. ?(?(?(
Ist natürlich rein hypothetisch!!!!!
Übrigens, ich habe nicht einmal von Abzocke gesprochen - Straßenräuberei trifft es auch!
Gruß Thomas