Ich verstehe, ehrlich gesagt, die ganze Aufregung nicht. Es gelten doch die Daten, die im Fahrzeugschein stehen. Diese Daten kommen auch über eine Halterabfrage der Behörden von der Zulassungsstelle oder gar irgendeiner Autobahnmautgesellschaft. Was sollte sich daran denn grundsätzlich ändern?!
Gruß, Stefan