Siehe hier:
TÜV Rheinland: Diese Fahrerassistenzsysteme sind ab dem 6. Juli Pflicht
Verschiedene Assistenzsysteme für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen in der EU nun zwingend erforderlich / Ab 2024 gilt die neue Verordnung schrittweise…
www.tuv.com
" Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw (M1) und leichten Nutzfahrzeugen (N1) gefordert. Für die Zulassung schwerer Lkw (N2, N3) und Busse (M2, M3) sind Notbremssysteme nach UN-R 131 bereits seit November 2015 vorgeschrieben."
Somit vermutlich nichts, was ein Normalsterblicher aktiv wählen oder abwählen kann bei einem 4.1t Fahrzeug. Scheint einfach Pflicht zu sein.
Funktion am Besten in Werkstatt prüfen lassen.
Thomas.
PS : "Ich will aber keine Steuern auf xyz zahlen" hilft auch nicht weiter... Auswandern in ein Land ohne Pflicht für Bremsassistenten könnte noch helfen.