Alles anzeigenAh ok...
Ich würde keinen originalen Schlüssel im /am Auto verstecken... das könnte Richtung grober Fahrlässigkeit interpretiert werden bzw. das müsste ein Versicherungsvertreter klären.
Ich könnte mir vorstellen, dass es sogar einen Unterschied macht bei welcher Versicherung du versichert bist...
Am besten du erklärst der Polizei, dass du das Auto nur einen Bruchteil einer Sekunde aus den Augen gelassen hast und plötzlich war das Auto mit deinem Schlüssel weg... dann wäre es vermutlich nur leichte Fahrlässigkeit...
Gruß Sepp
Leichte Fahrlässigkeit gibt es in den Versicherungsbedingungen nicht. Nur grobe Fahrlässigkeit und Fahrlässigkeit. Mir sind keine Versicherungsbedingungen bekannt in denen expliziet dargestellt ist das ein Schlüssel im Fahrzeug grobe Fahrlässigkeit ist. Hier empfehle ich im einzelnen die Bedingungen zu studieren da sich die Versicherer hier sehr unterschiedlich in den Bedingeungen abgrenzen.