Ich tue mich mit der offiziellen Zulassung dieser LED Ersatzleuchten ja immer noch schwer.
LED´s ab Werk, ebenso wir Xenon Scheinwerfer, müssen ja bestimmte Bedingungen erfüllen. Sowohl meine LED Scheinwerfer am Mini als auch die Xenon´s im Sprinter justieren sich ja bei jeden Start neu.
Und m.W. erfolgt auch eine Korrektur, wenn man z.B. über Kuppen fährt, damit der Gegenverkehr nicht zu sehr geblendet wird. All das geht ja nicht, bei normalen H7 Scheinwerfern.
Gruß
Roman
Hallo Roman,
die Frage, ob der Gesetzgeber eine Leuchtweitenregulierung vorschreibt, hängt tatsächlich vom Lichtstrom ab.
Beim T5.2 mit VW T5.2 gabe es das Xenon Licht nur in Verbindung mit der Leuchtweitenregulierung.
Beim Nachfolger VW T6.1 gab es das LED Licht auch ohne Leuchtweitenregulierung , weil der Scheinwerfer unter 2000 Lumen hatte...
Gruß
Sepp