das ist ja alles noch human...in Österreich darf auch geschätzt werden...
Nicht schon wieder...
Ja, in Österreich darf die Geschwindigkeit auch geschätzt werden, aber nur bei "erheblicher Überschreitung" und unter weiteren Voraussetzungen. Das ganze ist gedacht, dass in Situationen, in denen kein anderes Mittel der Geschwindigkeitsmessung mehr zur Verfügung steht, eine Übertretung trotzdem noch geahndet werden kann. Also nicht, wenn man im Ortsgebiet 60 statt 50 fährt.
Wozu soll auch die Geschwindigkeit geschätzt werden, wenn jedes Fahrzeug mit einer Laserpistole ausgerüstet ist?
Roland