Wäre interessant zu wissen was da, in Anlehnung an UBA (Unteres Bauaufsichtsamt) und OBA, eine mobile Variante MBA sagen würde....
Mir fällt es auch schwer, dass diese Lösung eine Freigabe, von wem auch immer, erhalten haben soll. Denn selbst wenn man als Erwachsener sagt, ich passe ja auf, genügt eine Sekunde der Unachtsamkeit und mal liegt in den Büschen, was ja sogar noch den Sturz dämpfen würde....
Und das in einem Land, in dem wirklich alles geregelt ist......???
Gruß
Roman
In meinem laienhaften Unverstand hätte ich angenommen, das Teil müsse eine Genehmigung des *K*BA haben: https://www.kba.de/DE/Themen/Typg…igung_node.html.
Allerdings weiss ich nicht, inwieweit das Kraftfahrtbundesamt den Wohnteil im Hinblick auf die Sicherheit in stehendem Zustand außerhalb des Verkehrsraums prüft.
Um die Analogie aufzugreifen: In Thüringen hat jedenfalls die Bauaufsicht (bzw. auf den Vorschlag deren oberster Behörde der Landtag) beschlossen, für die Baugenehmigung, soweit überhaupt noch erforderlich, nur noch bestimmte baurechtliche Sachverhalte und nicht mehr wie früher umfassend die Übereinstimmung mit den öffentlichen Vorschriften zu prüfen.