Unser Vertragsschluß mit CS fand damals auch sehr kurz nach einer Preiserhöhung statt. Eine weitere Erhöhung während der Wartezeit wurde nicht weitergegeben - sinngemäß hieß es: ´Wenn, dann gäbe es bei Kunden nur einmalig eine Preiserhöhung´.
Im Vertrag allerdings ist die Weitergabe von Preiserhöhungen des Basisfahrzeugherstellers vorbehalten.
Gruß, Stefan