Das hat aber überhaupt nichts miteinander zu tun.
Einen Unterfahrschutz kannst Du nicht als AHK verwenden und ist so nicht zugelassen.
- Unterfahrschutz ist Vorschrift sofern... siehe oben
- AHK kann mit Unterfahrschutz angebaut werden, da wird ein geteilter Unterfahrschutz montiert .
Genaue Vorschriften wie der Unterfahrschutz montiert werden muss, seine mini/maxi Abmessungen, Abstände, Festigkeit usw, bestehen natürlich.
Das ist der Unterfahrschutz, geteilt, mit Anhängerkupplung, werkseitig montiert: