So ist es.
Der Händler hat das Fahrzeug UND das Geld. Im Falle einer Pleite geht beides erstmal in die Konkursmasse, und ob Du als gutgläubiger Kunde Dein Geld nochmal wieder siehst oder das Fahrzeug bekommst, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Und im Falle eines Konkurses wird die noch verbleibende Masse, wie folgt verteilt:
1. Finanzamt
2. Mitarbeiter
3. Konkursverwalter
4 - 10. Konkursverwalter und wenn dann noch was übrig bleibt
11. Gläubiger etc. kann zwischen 0 und im Glücksfall 15 % betragen.
Heißt, von der Anzahlung bleibt entsprechender %-Satz übrig.
Anderst läuft es bei einer Bankgarantie, die empfehlenswert ist. Dann wäre die Anzahlung sicher.
Wenn Dir ein Lieferant auf eine Anzahlung die Bankgarantie verweigert, dann solltest Du vorsichtig sein. Nachfragen, wie hoch die Kosten dafür sind und diese evtl. teilen. Sollte danach eine Bankgarantie verweigert werden, "Finger weg".
VG
Rupert