Hallo Hans,
soweit ich mich in den letzten Tagen "durchgegoogelt" (und "geYouTubt") habe, ist DERZEIT nur FIAT (und Iveco) im Fokus der Aufmerksamkeit (und Staatsanwaltschaft). Das Thema heißt vor allem "Abschaltung der Abgasrenigung nach 22 Min.".
Zudem habe ich heute morgen lange mit einer ADAC JuristIn telefoniert. Tenor: Nichts, aber auch gar nichts ist bisher wirklich evidenzbasiert. Weder ist die Existenz dieser Abschaltung zweifelsfrei nachgewiesen, noch sind Urteile rechtssicher ergangen; geschweige denn revisionsgepüft!
Es kommt auch nicht einfach zu Stilllegungen von Fahrzeugen. Dazu müsste das KBA zunächst einen Rückruf starten, den du irgnorierst. BIs dahin gelten deine CoC-Papiere samt Homologation.
Sofern der Rückruf kommt (also das KBA der Meinung ist, es stimmt wirklich etwas nicht UND FIAT hat Besserung gelobt) wird es komplizierter: FZ-Besitzer, die noch in der Gewährleistung sind, haben ggf einen Anspruch auf Rücktritt vom Kauf (wegen erheblicher Mängel), FZ-Besitzer außerhalb der Gewährleistungspflicht müssen sich wahrscheinlich wegen Minderungs-/ Schadenersatz mit FIAT rumärgern.
Derzeit empfahl sie mir: Abwarten, Lesen und informiert bleiben und nicht leichtfertig dem Ruf des juristischen Sirenen erliegen. Denn das kann teuer werden und der Ausgang ist aktuell fragwürdig.
VG :wink
Jörg