Naja, unser ist ein 416er, der ohne technische Änderungen von CS abgelastet wurde. Im Fahrzeugschein sind sowohl bei F.1 als auch bei F.2 als Maximalgewicht 3,5to angegeben. Schon interessant (warum eigentlich?), aber zumindest in Bezug auf diese neue Regel sehr praktisch. Bei CS abgelastete Sprinter sollten dann wohl gar nicht betroffen sein. Kein Grund zur Aufregung
Viele Grüße,
Rüdiger