ohne gültige Gasprüfung kann die HU nicht bestanden werden.
Es geht noch verschärfter.
Während der 1.HU, also 3 Jahre nach Erstzulassung, wollte der TÜV die Gasprüfung machen, obwohl ich eine gültige Gasprüfung vorweisen konnte, die ordnungsgemäß im 2. Jahr gemacht wurde. Logik des Überwachungsvereins:
Gasprüfung aus Jahr 2 ist nur bis Jahr 4 gültig, während die nächste HU erst im Jahr 5 stattfindet. Es ginge gar nicht, dass ich ein ganzes Jahr ohne vom TÜV kontrollierte Gasprüfung aber mit gültiger HU umherfahren könne.
Hatte keine Lust zu diskutieren.
LG