Im vorliegenden Fall soll doch der Vertrag erfüllt werden, nur eben durch eine andere Person. Insofern hinkt der Vergleich mit der Nichterfüllung eines Leasing- bzw. Kreditvertrages.
Wenn für die Vertragsumschreibung schon 4.300 € fällig werden, dann möchte ich nicht wissen, was der Erstkäufer bei Rücktritt auf den Tisch legen muss.