Welches Rechtsmittel im vorliegenden Fall zulässig ist, steht im Bußgeldbescheid (Rechtsmittelbelehrung).
Ich vermute mal, dass ein Einspruch nichts bringt, sondern dass das Rechtsmittel der Klage zur Anwendung kommt. Trotzdem würde ich zuerst mal mit der Behörde verhandeln und dabei die Fristen im Auge behalten, denn die sind recht kurz !! Nach deren Ablauf kannst Du eigentlich nichts mehr machen außer zahlen
Bei einem Bußgeldbescheid ist das richtige Rechtsmittel immer erst der Einspruch bzw. Widerspruch. Wenn dem nicht abgeholfen wird, dann kommt ein Nichtabhilfebescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung, in der dir dann mitgeteilt wird, binnen welcher Frist du Klage erheben kannst.
Gruß
Bernhard