Ja, soetwas hatten wir mal.
Haltbarkeit von Kiel bis München nicht bestanden.
Zu billiges Material?
Zu schnell gefahren?
Es war leider ein Fehlkauf.
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Button TextJa, soetwas hatten wir mal.
Haltbarkeit von Kiel bis München nicht bestanden.
Zu billiges Material?
Zu schnell gefahren?
Es war leider ein Fehlkauf.
Wie lückenhaft die Regelung immer noch ist:
von der Seit gut sichtbar wäre anders.
So sollte dann wohl die korrekte "Warn-Betafelung" aussehen:
Hallo an alle Schreiber und ganz besonders an User "kiel" für die Info.
Super das ihr so intensiv Nachgeforscht habt. Sollten wir uns auf einem Stellplatz mal zufällig treffen, gebe ich gerne einen aus. :00006816::mrburns:
Na denn, wir sind ab Mittwoch in Richtung - wo hin wohl? - Italien (Gegend Venezien) unterwegs.
Nachdem nun heute Vormittag rund eine Stunde die ADAC-Telefondrähte von Kiel (ADAC) nach München (ADAC, Juristische Zentrale) heftig frequentiert wurden, hier das Ergebnis:
Es gibt eine Mitteilung der juristischen Zentrale des ADAC Nr. 11/2015 vom 9.2.2015.
Danach MUSS in Italien bei jeder nach hinten über die eingetragene Fahrzeugmaße hinaus ragenden Ladung, also auch für leere, hochgeklappte Fahrradträger und natürlich für beladene Fahrradträger EINE für Italien zugelassene Warntafel angebracht werden. Wenn nicht vorhanden, kostet es einen kleinen Beitrag für die italienische Staatskasse zwischen 84 und 318 Euro.
Die Art der Zulassung für die Tafel ist genau geregelt und weicht von der für Spanien ab (Grundmaterial, Art der Balken, etc.)
Damit muss das Fahrzeug aus Beitrag 1 eine Warntafel haben.
Ragt die Ladung, also alles war hinten am Fahrzeug dran/drauf oder sonst wie befestigt ist, über die Fahrzeugbreite hinaus oder ist sie so breit wie das Fahrzeug, MÜSSEN ZWEI Warntafeln (rechts und links nach hinten ausgerichtet) angebracht sein. Das wird für die Kastenwagenfahrer und - fahrerinnen interessant sein.
Denn, wenn auch ein Fahrradträger in der Regel nicht so breit ist, so kann doch die Ladung insgesamt deutlich breiter sein, zumal wir die Fahrräder auch jeweils etwas versetzt hinten anbringen. Und es ist bei der Fahrt immer beruhigend hinten noch ein kleines Stück vom Fahrrad-Rad oder -Rücklicht im Rückspiegel zu sehen.
Weiterhin: Ladung überstehend
- nicht mehr als 30 cm über die ...... vorhandenen Begrenzungsleuchten und die Schlussleuchten seitlich,
- nie mehr als 3/10 ihrer Gesamtlänge rückwärts.
Für die Fachkundigen:
Artikel 164 Regolamento del Codice della Strada, und in weiteren Durchführungsbestimmungen im
Artikel 361 Abs. 3 Regolamento del Codice della Strada
Viel Erfolg beim Messen und der Umsetzung!
Nicht der Heckträger ist entscheidend sondern die Ladung (siehe Zitat ADAC-lnfoblatt oben)
Lt. ADAC TourSet Länderinformation Italien, Stand Oktober 2017:
"Ladungen und Dachlasten, die nach hinten über die im KFZ-Schein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausstehen, sind mit einer rot-weiß schraffierten, reflektierenden Warntafel (50 x 50 cm) zu kennzeichnen, die ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben muss. Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken, benötigen zwei Tafeln, die an den seitlichen Enden der Ladung anzubringen sind. ...."
Das bedeutet mindestens für einen Kastenwagen mit Fahrrädern hinten dran: 2 Warntafeln anbringen.
Das o.g. Faltblatt habe ich letzte Woche vom ADAC abgeholt.