Hallo!
ZitatOriginal von Gary
So entsteht ein etwa ein 3 cm breiter Schlitz. Vom Querschnitt müsste das eigentlich reichen.
Soweit ich die Gesetzeslage in Erinnerung habe, muß die Entlüftungsöffnung 100 cm² groß sein. Bei etwas mehr als 30 cm Flaschenbreite (30 x 3 = 90) sollte das bereits gewährleistet sein.
ZitatDamit mir die Kleinteile dort nicht durchfallen habe ich rechts und links die 5 cm Aufkantung angebracht.
Das könnte allerdings zu Problemen führen.
Die Entlüftung muß an der tiefsten Stelle angebracht sein, damit das Gas "abfließen" kann. Durch diese Kante bildet sich aber möglicherweise ein "Gassee"! Hier müßte man nun aber die genaue Ausführung kennen. Wenn die Flaschen wiederum in dieser "Wanne" mit dem "Abfluß" stehen, sollte wieder alles ok sein.
Roland