Hallo Dietmar,
zwischen den Angaben des Reifenhersteller und denen des Fahrzeughersteller kann es durchaus Unterschiede geben.
In so einem Falle ist den Angaben des Fahrzeughersteller zu folgen, denn diese sind Bestandteil bei der Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Und diese kann bei Veränderungen am Fahrzeug erlöschen.