Hi,
das stimmt nur teilweise. Siehe TÜV-Text hier: KLICK MICH!
Kleiner Auszug davon:
Falls Sie bei der Hauptuntersuchung keine gültige Prüfbescheinigung für die Flüssiggasanlage Ihres Fahrzeugs vorlegen können, kann diese Untersuchung nicht mängelfrei abgeschlossen werden. Bei Wohnmobilen darf dann, wegen der möglichen Gefahren im Falle einer undichten Gasanlage, keine Plakette zugeteilt werden. Bei Wohnanhängern muss dieser Mangel ebenfalls auf dem Untersuchungsbericht vermerkt werden, aber der Prüfer oder Sachverständige darf Ihnen trotzdem eine Plakette kleben.