Da hat D O C wohl recht. Wenn der Händler ein Fahrzeug von einem Privatmann kauft, es in seinen Bestand (seine Bücher) nimmt, dann kann er beim Verkauf die Differenzbesteuerung anwenden, auch wenn er Nachrüstungen ausführt. Für die Zubehörteile nimmt er ganz normal einen Vorsteuerabzug vor und beim Verkauf wird die Umsatzsteuer dafür voll angesetzt. Anders sähe es nur aus, wenn er ein Fahrzeug aus Einzelteilen zusammensetzt, welche er von Privatleuten gekauft hat. Da ist keine Differenzbesteuerung möglich.
VG Michael