Alles anzeigenHallo,
ich habe vor eine paar Tagen eine 240€-Nachforderung von der ASFINAG erhalten. Mit der Begründung, dass ich die zur abschließenden Einstufung nötigen Zulassungspapiere nicht eingeschickt hätte.
Ende Oktober haben wir uns kurz vor der österreichischen Grenze an einer Mautstelle die GO-Box besorgt. Dazu habe ich dem Mitarbeiter auch die Fahrzeugpapiere ausgehändigt. Was er mit diesen gemacht hat (Scannen etc.) weiss ich nicht mehr. Da wir erstmalig über 3,5 t unterwegs waren, habe ich ausdrücklich nachgefragt ob damit alles erledigt sei. Dies wurde mir ausdrücklich bestätigt. Nach dem Befestigen der GO-Box reisten wir über normale Autobahnen und die Brennerautobahn nach Italien, später Giechenland.
Auf dem Rückweg Ende November, von Ungarn kommend, mussten wir nach ca. 100 km auf österreichischen Autobahnen die GO-Box nachladen. Für diese Mautabschnitte haben wir jetzt eine Nachforderung erhalten, weil bei der ASFINAG angeblich keine "nachweispflichtigen tarifrelevanten Merkmale (Euro-Emissionsklasse)" vorlagen.
Hätten wir die Papiere, trotz Vorlage bei der ersten Mautstelle, zur ASFINAG senden müssen? Warum wurde keine Nachforderung für die erste Autobahnbenutzung erhoben, sondern erst die für die zweite Nutzung einen Monat später.
Was sind eure Erfahrungen. Kann mir dies jemand erklären. Meine erster Einspruch wurde mit einem Standardschreiben abgewiesen.
Gruß Hans
Servus Hans,
hat denn die Box bei jeder Mautbrücke gepiept ?
Sobald Du unter einer zugegeben zierlichen Mautbrücke hindurch fährst,
gibt die GoBox einen lauten Piepton.
Passiert das nicht, sofort den nä. Rastplatz anfahren, bei der Asfinag anrufen und den Sachverhalt schildern.
Der freundliche Mitarbeiter hat uns den jeweils nächst liegenden Asfinag Posten genannt,
dort gabs eine neue Gobox und gut wars.
So ist es uns 2 x passiert und es gab nie ein Problem.